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Wappen Hückeswagen Zulassungsstelle Hückeswagen


Ortsschild Hückeswagen

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Oberbergischer

  • Etapler Platz 17
    42499 Hückeswagen

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Oberbergischer

  • Telefonnummer:
    02261 / 883-633, -634 und -635
  • Faxnummer:
    02261 / 883-681
  • E-Mail-Adresse:

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Oberbergischer

Montag geschlossen
Dienstag 08.00 - 13.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 13.00 Uhr
Freitag geschlossen


Die Kfz-Zulassungsbehörde in Hückeswagen: Ein umfassender Überblick

In der Stadt Hückeswagen befindet sich die Kfz-Zulassungsstelle, die für eine Vielzahl von Dienstleistungen rund um die An- und Ummeldung von Fahrzeugen, die Ausgabe von Kennzeichen sowie die Bearbeitung von Fahrzeugpapieren zuständig ist.

Übersicht der Dienstleistungen der Zulassungsbehörde

Das Straßenverkehrsamt bietet ein breites Spektrum an Dienstleistungen für Kraftfahrzeugbesitzer. Dazu gehören:

  • ✅ An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • ✅ Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • ✅ Aktualisierung, Eintragung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten
  • ✅ Meldung von Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen
  • ✅ Erstellung von Kfz-Papieren
  • ✅ Anfertigung von Ersatz für Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigungen
  • ✅ Erteilung und Erweiterung von Fahrerlaubnissen
  • ✅ Ausstellung internationaler Führerscheine
  • ✅ Erstellung von Bewohnerparkausweisen und Dokumenten für Parkerleichterungen
  • ✅ Gewährung von Einblick in Akten

Zulassung eines Fahrzeugs

Um Ihr Auto in Betrieb zu nehmen, müssen Sie es anmelden und offiziell zulassen. Für die Registrierung eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs, einschließlich Importfahrzeugen und Oldtimern, ist die Zulassungsbehörde Ihr Ansprechpartner. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Hauptwohnsitz oder der Firmensitz in Stadt Hückeswagen liegt.

Wichtige Dokumente für die Kfz-Anmeldung

Um Ihr Kraftfahrzeug anzumelden, benötigen Sie:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigungen Teil I und II
  • ✅ Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ✅ Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Für importierte Fahrzeuge sind zusätzlich Kaufvertrag, Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung erforderlich.

Fahrzeugummeldung

Egal ob Umzug innerhalb Hückeswagens oder Zuzug aus einer anderen Stadt, die Ummeldung Ihres Fahrzeugs kann problemlos durchgeführt werden, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Stadt Hückeswagen ist. Die benötigten Unterlagen entsprechen denen der Erstanmeldung.

Ersatz der Zulassungsbescheinigung

Falls Sie einen Ersatz Ihrer Zulassungsbescheinigung benötigen, sei es aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl, ist ein Besuch beim Straßenverkehrsamt erforderlich. Bitte bringen Sie hierzu ein Ausweisdokument, die Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung und ggf. eine eidesstattliche Versicherung mit.

Stilllegung eines Kfz

Die Stilllegung eines Fahrzeugs bietet sich an, wenn eine Nutzung vorübergehend nicht geplant ist. Die hierfür erforderlichen Dokumente entsprechen jenen der Fahrzeuganmeldung. Beachten Sie, dass eine Stilllegung maximal sieben Jahre dauern darf.

Zahlungsoptionen

Für die Bearbeitung der verschiedenen Anliegen fallen Gebühren an. Sowohl Barzahlung als auch Zahlung mit Girokarte werden akzeptiert.

Das Straßenverkehrsamt ist bestrebt, allen Fahrzeugbesitzern einen reibungslosen und effizienten Service zu bieten. Für eine Terminvereinbarung oder weitere Informationen, besuchen Sie bitte die Online-Plattform oder kontaktieren Sie das Amt während der Öffnungszeiten. Sie können ganz bequem einen Online-Termin vereinbaren, der sich innerhalb der Öffnungszeiten für die Terminvergabe befindet.


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