Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Rhein-Erft-Kreis |
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Montag | 07.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 12.30 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 12.30 Uhr |
Donnerstag | 09.00 - 12.30 Uhr u. 14.00-18.00 Uhr |
Freitag | 07.30 - 12.30 Uhr |
In der Stadt Hürth in Nordrhein-Westfalen liegt das Straßenverkehrsamt, auch als Zulassungsbehörde oder Kfz Zulassungsstelle bekannt. Dieses Amt ist der entscheidende Ort, wenn Sie Ihr Fahrzeug anmelden, ummelden oder andere relevante Dienstleistungen rund um Ihr Kraftfahrzeug benötigen. Sie sind neu in der Stadt und möchten Ihr Auto anmelden? Sie benötigen neue Kennzeichen oder müssen Änderungen in Ihren Fahrzeugdokumenten vornehmen? Auch dann ist die Zulassungsstell Ihr kompetenter Partner.
Die Zulassungsstelle hat sich den modernen Kommunikationswegen geöffnet. Sie bietet daher die Möglichkeit, online einen Termin zu vereinbaren. So können Sie einfach und bequem von zu Hause aus einen Termin für die Zulassungsbehörde online vereinbaren, einfach und unkompliziert.
Die Zulassungsbehörde in Stadt Hürth bietet Ihnen ein umfangreiches Portfolio an Dienstleistungen. Diese umfassen:
Ob Sie ein fabrikneues, importiertes oder gebrauchtes Fahrzeug oder einen Oldtimer anmelden (zulassen) möchten, die Kfz Zulassung ist dafür zuständig. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass Ihr Hauptwohnsitz sich in Hürth befinden muss, um Ihr Fahrzeug dort anzumelden. Diese Regelung gilt auch für Unternehmen und Gewerbetreibende, deren Hauptsitz sich in Hürth befinden muss.
Für die Kfz Zulassung benötigen Sie verschiedene Unterlagen. Es ist wichtig, diese vor Ihrem Besuch bei der Straßenverkehrsamt bereitzuhaben, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Die benötigten Unterlagen sind:
Für die Anmeldung eines aus dem Ausland importierten Fahrzeugs sind zusätzliche Unterlagen erforderlich. Dazu zählen unter anderem ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC). Sollte der Fahrzeughalter die Anmeldung nicht persönlich durchführen können, muss eine Vollmacht vorgelegt werden. Bei der Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung ist zudem ein Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Ein Fahrzeug muss in verschiedenen Fällen umgemeldet werden. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn Sie innerhalb von Hürth umgezogen sind, ein Halterwechsel stattfand oder Sie aus einer anderen Stadt nach Hürth gezogen sind. Auch hier gilt, dass Ihr Hauptwohnsitz sich in Hürth befinden muss. Bezüglich der notwendigen Dokumente orientieren Sie sich einfach an der oben genannten Liste.
Sollten Sie einen Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II benötigen, ist dies auch bei der Straßenverkehrsamt möglich. Auch hier muss der Halter des Fahrzeugs in Hürth mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet sein. Für Ihren Termin in der Zulassungsstelle sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:
Die Außerbetriebsetzung eines Kfz kann sinnvoll sein, wenn Sie Ihr Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf aber nicht in Frage kommt. Die Zulassungsstelle in Hürth ist auch hierfür zuständig. Sie benötigen dazu die gleichen Unterlagen wie zur Anmeldung sowie Ihre Nummernschilder.
In der Zulassungsbehörde fallen unterschiedliche Gebühren an, je nach Art der Dienstleistung. Diese können direkt vor Ort in bar oder per EC-Karte beglichen werden. Der zuständige Beamte wird Ihnen die genauen Kosten gerne mitteilen.
Die Zulassungsstelle Hürth öffnet ihre Türen von Montag bis Freitag. Die genauen Öffnungszeiten können Sie auf der offiziellen Webseite der Zulassungsbehörde einsehen. Es wird empfohlen, online einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Mit der Terminvergabe können Sie Ihren Besuch bequem planen und sich auf einen reibungslosen Ablauf freuen.
Mit ihrer Vielzahl an Dienstleistungen und ihrer Kundenorientierung ist die Zulassungsstelle in Hürth der ideale Partner für alle Angelegenheiten rund um Ihr Fahrzeug. Ob Sie Ihr Auto anmelden (zulassen) oder ummelden möchten, eine Änderung in Ihren Fahrzeugdokumenten vornehmen müssen oder Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen möchten - die Zulassungsbehörde steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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