Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Ingolstadt |
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Montag | 07.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 12.30 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 12.30 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | 07.30 - 12.30 Uhr |
Für die Anmeldung und auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Ingolstadt befugt.
Um das Terminmanagement so unkompliziert wie möglich zu halten, können Sie in der Regel hier online einen Termin ausmachen.
Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Ingolstadt diverse Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei genau handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.
In der Zulassungsstelle Ingolstadt können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:
Ungeachtet davon, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Ingolstadt in Bayern haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.
Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Ingolstadt, sollten Sie sich genau vorbereiten, um ein weiteres Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:
Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Ingolstadt anmelden, benötigen Sie dazu weitere Unterlagen, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes als der Fahrzeughalter zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorlegen.
In unterschiedlichen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Dazu gehört ein Umzug innerhalb von Ingolstadt (womöglich mit gleichzeitigem Halterwechsel) und der Umzug von einer anderen Stadt nach Ingolstadt. Essentiell beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz nach wie vor in Ingolstadt befindet. In Bezug auf die notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben zusammengestellten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.
Gleichermaßen wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Ingolstadt (Bayern) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung wichtig, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Ingolstadt bestens vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente vorher heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorlegen.
Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn es auf bestimmte Zeit nicht gefahren werden soll. Sie bietet eine einfache Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Neben Ihren Nummernschildern brauchen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Ingolstadt dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung benannt werden. Die Dauer der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre beschränkt. Wollen Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Ingolstadt.
Bedingt durch die Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne nennt. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Ingolstadt sofort nach dem Termin abgewickelt. Hierfür können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.
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