| Montag | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Kandel (Pfalz) ist verantwortlich für die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Aktualisierung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren.
Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Kandel (Pfalz) enthält diverse Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.
Wollen Sie ein Kraftfahrzeug zulassen, das fabrikneu, importiert oder gebraucht ist, können Sie sich hierfür an die Kfz Zulassungsstelle in Kandel (Pfalz) wenden. Zudem ist die Anmeldung von Oldtimern möglich. Wichtig für die Anmeldung Ihres Autos ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Kandel (Pfalz) in Rheinland-Pfalz haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Kandel (Pfalz) haben.
Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Kandel (Pfalz) anmelden, sollten Sie ausreichend vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist notwendig, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:
Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Kandel (Pfalz) weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) vorlegen. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich vornehmen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug wie auch eine Gewerbeanmeldung mit.
Verschiedene Gründe können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Vielleicht sind Sie kürzlich umgezogen, ganz gleich, ob innerhalb von Kandel (Pfalz) oder aus einer anderen Stadt. Bei diesem Umzug kann auch ein Halterwechsel stattgefunden haben. Essentiell beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz weiterhin in Kandel (Pfalz) befindet. In Bezug auf die notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben angefertigten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Fahrzeugs muss in Kandel (Pfalz) (Rheinland-Pfalz) seinen Hauptwohnsitz haben. Für Ihren Termin im Straßenverkehrsamt Kandel (Pfalz) bringen Sie bitte diese Dokumente mit:
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgezählten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.
Mit der Nutzung des Online-Services können Sie viele Vorgänge jedoch effizienter erledigen. Dazu gehören:
Den Weg zur Zulassungsstelle Kandel (Pfalz) können Sie sich in diesen Fällen demnach sparen. Zusätzlich können Sie bei dieser Zulassungsstelle hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} den Zulassungsprozess vom Kfz-Kennzeichen bis zur Zahlung online durchführen.
So wickeln Sie die gesamte Anmeldung Ihres Autos bequem, schnell und kostengünstig von zu Hause aus ab. Den gesamten Reservierungsprozess für Ihr ausgewähltes Kfz-Kennzeichen durchlaufen Sie in nur wenigen Minuten. Dank den verschlüsselten Verbindungen sind Ihre Daten in unserem Serviceportal absolut sicher. Die von uns angewandten Verfahren, entsprechen immer den aktuellsten Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.
Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn es auf absehbare Zeit nicht gefahren werden soll. Sie bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Die benötigten Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Kandel (Pfalz) entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Zusätzlich müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Es ist erlaubt, das Fahrzeug für eine Dauer von bis zu sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Möchten Sie Ihr Auto außer Betrieb nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Kandel (Pfalz).
Bedingt durch die Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne mitteilt. Die Zahlung kann in bar oder via EC-Karte erfolgen und muss in der Zulassungsstelle Kandel (Pfalz) direkt verrichtet werden.
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