Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Herford |
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Montag | 07.30 - 15.30 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 15.30 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 18.00 Uhr |
Freitag | 07.30 - 12.00 Uhr |
Das Straßenverkehrsamt in Stadt Kirchlengern zeichnet sich durch ein breites Spektrum an Dienstleistungen aus. Sie ist die erste Anlaufstelle für alle Kraftfahrzeugbesitzer, die folgende Anliegen haben:
Für die Anmeldung eines Fahrzeugs müssen Eigentümer sicherstellen, dass ihr Hauptwohnsitz oder der Sitz ihrer Firma in Stadt Kirchlengern liegt. Das Straßenverkehrsamt ist zuständig für die Kfz-Zulassung von Neufahrzeugen, Importfahrzeugen, Gebrauchtwagen und Oldtimern.
Um Ihr Fahrzeug problemlos zulassen und anmelden zu können, sollten folgende Dokumente bereitgehalten werden:
Bei importierten Fahrzeugen sind zusätzlich der Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung vorzulegen. Sollte der Halter nicht persönlich zur Zulassung erscheinen können, ist eine Vollmacht erforderlich.
Die Ummeldung eines Kraftfahrzeugs wird notwendig bei einem Umzug innerhalb Kirchlengerns oder von einer anderen Stadt nach Kirchlengern. Die erforderlichen Dokumente entsprechen denen der Erstanmeldung.
Für den Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I oder II sind neben einem gültigen Ausweisdokument und der Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung gegebenenfalls eine eidesstattliche Versicherung sowie die Anzeige bei Verlust oder Diebstahl notwendig.
Fahrzeughalter, die ihr Fahrzeug vorübergehend stilllegen möchten, benötigen dafür dieselben Unterlagen wie bei der Anmeldung. Zudem müssen die Kennzeichen vorgelegt werden. Die Stilllegung ist auf maximal sieben Jahre begrenzt.
Für die Dienstleistungen des Straßenverkehrsamtes fallen Gebühren an, deren Höhe vor Ort mitgeteilt wird. Die Zahlung kann bar oder mit EC-Karte erfolgen.
Für die Terminvereinbarung mit der Zulassungsbehörde in Stadt Kirchlengern können Sie die Option online Termin vereinbaren nutzen, um Wartezeiten zu minimieren. Die Öffnungszeiten finden Sie auf der offiziellen Webseite oder können direkt bei der Behörde erfragt werden.
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