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Wappen Kirchlengern Zulassungsstelle Kirchlengern


Ortsschild Kirchlengern

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Herford

  • Elsestraße 225
    32278 Kirchlengern

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Herford

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Herford

Montag 07.30 - 15.30 Uhr
Dienstag 07.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch 07.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 07.30 - 18.00 Uhr
Freitag 07.30 - 12.00 Uhr


Leistungsangebot der Zulassungsbehörde in Kirchlengern

Das Straßenverkehrsamt in Stadt Kirchlengern zeichnet sich durch ein breites Spektrum an Dienstleistungen aus. Sie ist die erste Anlaufstelle für alle Kraftfahrzeugbesitzer, die folgende Anliegen haben:

  • ✅ Anmeldung und Abmeldung von Kraftfahrzeugen
  • ✅ Ausstellung von Kennzeichen und entsprechenden Plaketten
  • ✅ Änderungen, Eintragungen und Korrekturen in den Fahrzeugpapieren
  • ✅ Meldung von Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen
  • ✅ Erstellung von Fahrzeugdokumenten
  • ✅ Ausgabe von Ersatz für Kennzeichen und Zulassungsbescheinigungen
  • ✅ Erteilung und Erweiterung von Fahrerlaubnissen
  • ✅ Ausstellung von internationalen Führerscheinen
  • ✅ Erteilung von Bewohnerparkausweisen und Parkberechtigungen für Schwerbehinderte
  • ✅ Einsichtnahme in Fahrzeugakten

Anmeldung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde

Für die Anmeldung eines Fahrzeugs müssen Eigentümer sicherstellen, dass ihr Hauptwohnsitz oder der Sitz ihrer Firma in Stadt Kirchlengern liegt. Das Straßenverkehrsamt ist zuständig für die Kfz-Zulassung von Neufahrzeugen, Importfahrzeugen, Gebrauchtwagen und Oldtimern.

Wichtige Unterlagen für die Fahrzeuganmeldung

Um Ihr Fahrzeug problemlos zulassen und anmelden zu können, sollten folgende Dokumente bereitgehalten werden:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigungen Teil I und II
  • ✅ Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ✅ Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Bei importierten Fahrzeugen sind zusätzlich der Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung vorzulegen. Sollte der Halter nicht persönlich zur Zulassung erscheinen können, ist eine Vollmacht erforderlich.

Ummeldung eines Fahrzeugs

Die Ummeldung eines Kraftfahrzeugs wird notwendig bei einem Umzug innerhalb Kirchlengerns oder von einer anderen Stadt nach Kirchlengern. Die erforderlichen Dokumente entsprechen denen der Erstanmeldung.

Beantragung eines Ersatzes der Zulassungsbescheinigung

Für den Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I oder II sind neben einem gültigen Ausweisdokument und der Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung gegebenenfalls eine eidesstattliche Versicherung sowie die Anzeige bei Verlust oder Diebstahl notwendig.

Stilllegung eines Fahrzeugs

Fahrzeughalter, die ihr Fahrzeug vorübergehend stilllegen möchten, benötigen dafür dieselben Unterlagen wie bei der Anmeldung. Zudem müssen die Kennzeichen vorgelegt werden. Die Stilllegung ist auf maximal sieben Jahre begrenzt.

Zahlungsmöglichkeiten bei der Zulassungsstelle

Für die Dienstleistungen des Straßenverkehrsamtes fallen Gebühren an, deren Höhe vor Ort mitgeteilt wird. Die Zahlung kann bar oder mit EC-Karte erfolgen.

Für die Terminvereinbarung mit der Zulassungsbehörde in Stadt Kirchlengern können Sie die Option online Termin vereinbaren nutzen, um Wartezeiten zu minimieren. Die Öffnungszeiten finden Sie auf der offiziellen Webseite oder können direkt bei der Behörde erfragt werden.


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