Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Bad Kreuznach |
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Montag | 07.30 - 11.00 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 11.00 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 11.00 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 11.00 Uhr |
Freitag | 07.30 - 11.00 Uhr |
Möchten Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Kirn für Sie zuständig.
Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Kirn verschiedene Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei konkret handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.
Wollen Sie ein Kraftfahrzeug zulassen, das fabrikneu, importiert oder gebraucht ist, können Sie sich hierfür an die Kfz Zulassungsstelle in Kirn wenden. Zudem ist die Anmeldung von Oldtimern möglich. Ungeachtet davon, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Kirn in Rheinland-Pfalz haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.
Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Kirn, sollten Sie sich genau vorbereiten, um ein zweites Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:
Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Kirn anmelden, benötigen Sie dazu weitere Papiere, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes anstelle des Fahrzeughalters zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte darüber hinaus einen Handels- oder Vereinsregisterauszug und auch eine Gewerbeanmeldung mit.
In verschiedenen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Ganz wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Kirn, ist es auch beim Ummelden notwendig, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Um sich perfekt auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies berücksichtigen, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Fahrzeugs muss in Kirn (Rheinland-Pfalz) gemeldet sein. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Kirn bestens vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente vor dem Termin heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben genannten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.
Dank der Nutzung des Online-Services können Sie viele Vorgänge jedoch effizienter erledigen. Hierzu zählen beispielsweise das erstmalige Anmelden eines Neuwagens, das Umschreiben eines Autos, die Zulassung eines Motorrads oder auch eine Außerbetriebsetzung. Sparen Sie schnell und unkompliziert Ihre wichtige Zeit und den Gang zur Zulassungsstelle Kirn. Auch den kompletten Prozess von der Beantragung Ihres Kfz-Kennzeichens bis hin zur Zahlung können Sie hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} digital abwickeln.
Einfach, schnell und kostengünstig von zu Hause! Mit geringem Zeitaufwand ist der Reservierungsprozess für Ihr Kfz-Kennzeichen abgeschlossen. Unser Serviceportal bietet Ihnen dabei einen vollumfänglichen Schutz Ihrer Daten durch verschlüsselte Verbindungen. Um dies zu gewährleisten, erfüllen unsere Verfahren jederzeit die gegenwärtigen Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen.
Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie eine Lösung sein, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verkaufen wollen, es aber dennoch derzeit nicht nutzen. So können Sie auf einfachem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Die notwendigen Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Kirn entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Des Weiteren müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Es ist gestattet, das Fahrzeug für eine Dauer von nicht länger als sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Zudem können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Kirn wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug betreffend der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.
Je nachdem, welche Leistungen Sie in Anspruch genommen haben, werden unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte beim Termin nennen. In der Zulassungsstelle Kirn müssen die Zahlungen direkt abgewickelt werden. Beides, Barzahlung oder die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.
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