Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Kitzingen |
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Montag | 07.30 - 13.00 Uhr und 14.00 - 15.30 |
Dienstag | 07.30 - 13.00 Uhr und 14.00 - 15.30 |
Mittwoch | 07.30 - 13.00 |
Donnerstag | 07.30 - 13.00 Uhr und 14.00 - 17.00 |
Freitag | 07.30 - 13.00 |
Das Straßenverkehrsamt in Kitzingen bietet umfassende Dienstleistungen für Kraftfahrzeugbesitzer an. Von der Registrierung neuer und gebrauchter Fahrzeuge über die Ausstellung von Kennzeichen bis hin zur Aktualisierung von Fahrzeugdokumenten, das Zulassungsbehörde ist Ihre erste Anlaufstelle.
Das Leistungsspektrum der Fahrzeugbehörde umfasst eine breite Palette an Dienstleistungen:
Um Ihr Fahrzeug offiziell nutzen zu dürfen, müssen Sie es anmelden und zulassen. Um ein Fahrzeug anzumelden, müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz oder Firmensitz in der Region haben. Das Straßenverkehrsamt steht sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen für die Fahrzeuganmeldung zur Verfügung. Für eine reibungslose Anmeldung sollten folgende Dokumente bereitgehalten werden:
Bei einem Umzug innerhalb von Kitzingen oder aus einer anderen Stadt ist eine Ummeldung des Fahrzeugs notwendig. Die erforderlichen Unterlagen entsprechen denen der Neuanmeldung.
Falls Sie Ersatz für Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I oder II benötigen, müssen Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz in Stadt Kitzingen gemeldet sein und die entsprechenden Dokumente sowie einen Nachweis über den Verlust oder Diebstahl bereithalten.
Für die vorübergehende Stilllegung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie dieselben Dokumente wie für die Zulassung. Die Abmeldung hilft, Kosten zu sparen, wenn das Fahrzeug vorübergehend nicht genutzt wird.
Die Gebühren für die Dienstleistungen des Straßenverkehrsamtes variieren je nach Anliegen. Zahlungen können bar oder mit Girokarte geleistet werden.
Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, online einen Termin zu vereinbaren. Die Öffnungszeiten sind online einsehbar, sodass Sie Ihren Besuch optimal planen können.
Für detaillierte Informationen besuchen Sie die Webseite oder setzen Sie sich direkt mit der Zulassungsbehörde in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
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