Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Stadt Koblenz |
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| Montag | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Die Kfz-Zulassungsstelle in Koblenz ist Ihre erste Anlaufstelle für die Registrierung Ihres Fahrzeugs, sei es für die An- oder Ummeldung, die Aktualisierung oder Korrektur Ihrer Fahrzeugpapiere, die Beantragung neuer Kennzeichen und vieles mehr.
Für zahlreiche Anliegen bietet das Straßenverkehrsamt die komfortable Option, online einen Termin zu vereinbaren. Die Terminvergabe erfolgt innerhalb der festgelegten Öffnungszeiten, um einen effizienten Service zu gewährleisten.
An der Zulassungsbehörde stehen Ihnen eine Vielzahl von Dienstleistungen zur Verfügung. Die Palette reicht von:
Um Ihr Auto offiziell im Verkehr nutzen zu können, müssen Sie es anmelden und zulassen. Das Straßenverkehrsamt kümmert sich um die Registrierung Ihres Autos, egal ob es sich um ein Neufahrzeug, ein importiertes oder gebrauchtes Auto oder einen Oldtimer handelt. Voraussetzung für die Anmeldung ist, dass Ihr Hauptwohnsitz oder der Firmensitz in Stadt Koblenz liegt.
Um Ihr Fahrzeug anzumelden, benötigen Sie folgende Dokumente:
Für importierte Fahrzeuge sind zusätzliche Dokumente wie Kaufvertrag, Originalrechnung und COC-Papier nötig. Bei Vertretung ist eine Vollmacht erforderlich, juristische Personen bringen Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung mit.
Ein Umzug innerhalb oder nach Stadt Koblenz erfordert die Ummeldung Ihres Fahrzeugs. Die notwendigen Unterlagen entsprechen jenen der Neuanmeldung.
Bei Verlust oder Beschädigung der Zulassungsbescheinigung ist ein Ersatz erforderlich, für den bestimmte Dokumente vorzulegen sind. Diebstahl muss zudem bei der Polizei gemeldet werden.
Die Zulassungsbehörde bietet online die Möglichkeit zur An- und Abmeldung von Fahrzeugen, was den Besuch vor Ort überflüssig macht.
Für die temporäre Abmeldung eines Fahrzeugs sind die gleichen Unterlagen wie bei der Zulassung notwendig. Die Stilllegung ist auf sieben Jahre begrenzt.
Die Höhe der Gebühren variiert je nach Dienstleistung. Das Straßenverkehrsamt in Stadt Koblenz akzeptiert Barzahlung und Girokarte.
Für alle Dienstleistungen rund um Ihr Kraftfahrzeug steht Ihnen die Zulassungsstelle mit Rat und Tat zur Seite.
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