Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Kronach |
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Montag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 15.30 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 15.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 17.30 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
In Kronach befindet sich das Straßenverkehrsamt, das für eine Vielzahl an Dienstleistungen rund um Ihr Kraftfahrzeug zuständig ist. Dieses Amt ist Ihr erster Anlaufpunkt, wenn es um die An- und Ummeldung von Fahrzeugen, die Ausstellung von Kennzeichen sowie um die Eintragung, Änderung und Korrektur in den Fahrzeugpapieren geht.
Das Angebot umfasst ein breites Spektrum an Dienstleistungen. Dazu gehören unter anderem:
Um Ihr Fahrzeug offiziell nutzen zu dürfen, müssen Sie es anmelden und zulassen. Für die Zulassung von Neufahrzeugen, Importfahrzeugen oder Gebrauchtwagen ist die Zulassungsbehörde zuständig. Die Zulassung ist sowohl für Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Stadt Kronach als auch für Unternehmen und Gewerbetreibende möglich.
Bevor Sie einen Termin beim Straßenverkehrsamt vereinbaren, stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Unterlagen bereithalten. Dazu zählen:
Für die Anmeldung eines Fahrzeugs aus dem Ausland sind zusätzliche Dokumente wie Kaufvertrag, Originalrechnung und COC-Papiere erforderlich.
Ein Fahrzeug muss umgemeldet werden, wenn Sie innerhalb von Kronach umziehen oder von einer anderen Stadt nach Kronach ziehen. Für die Ummeldung benötigen Sie dieselben Unterlagen wie für die Anmeldung.
Für die Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und II müssen Sie persönlich bei der Zulassungsbehörde vorstellig werden. Neben einem Ausweisdokument und der Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung ist eventuell eine eidesstattliche Versicherung erforderlich.
Die Stilllegung eines Fahrzeugs ist eine Option, um Kosten zu sparen, ohne das Fahrzeug zu verkaufen. Die erforderlichen Unterlagen entsprechen denen der Anmeldung. Sie können Ihr Fahrzeug bis zu sieben Jahre außer Betrieb setzen.
Die Gebühren für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen werden Ihnen vor Ort mitgeteilt. Zahlungen können bar oder per Girokarte erfolgen.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfiehlt es sich, vorab einen Online-Termin beim Straßenverkehrsamt zu vereinbaren. So sparen Sie Zeit und vermeiden längere Wartezeiten. Die Öffnungszeiten können ebenfalls online eingesehen werden, um Ihren Besuch besser planen zu können.
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