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Wappen Kronach Zulassungsstelle Kronach


Ortsschild Kronach

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Kronach

  • Güterstraße 18
    96317 Kronach

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Kronach

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Kronach

Montag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch 08.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag 08.00 - 17.30 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr


Orte im Zulassungsbezirk Kronach

Annahmeschluss ist jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten



Dienstleistungen der Zulassungsbehörde in Kronach

In Kronach befindet sich das Straßenverkehrsamt, das für eine Vielzahl an Dienstleistungen rund um Ihr Kraftfahrzeug zuständig ist. Dieses Amt ist Ihr erster Anlaufpunkt, wenn es um die An- und Ummeldung von Fahrzeugen, die Ausstellung von Kennzeichen sowie um die Eintragung, Änderung und Korrektur in den Fahrzeugpapieren geht.

Umfangreiches Dienstleistungsspektrum der Kfz-Zulassungsstelle

Das Angebot umfasst ein breites Spektrum an Dienstleistungen. Dazu gehören unter anderem:

  • ✅ An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • ✅ Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • ✅ Eintragung, Änderung und Berichtigung in den Fahrzeugpapieren
  • ✅ Meldung von Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen
  • ✅ Ausstellung von Kfz-Papieren
  • ✅ Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und II)
  • ✅ Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • ✅ Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • ✅ Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug
  • ✅ Internationaler Führerschein
  • ✅ Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • ✅ Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • ✅ Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • ✅ Akteneinsicht

Fahrzeuganmeldung

Um Ihr Fahrzeug offiziell nutzen zu dürfen, müssen Sie es anmelden und zulassen. Für die Zulassung von Neufahrzeugen, Importfahrzeugen oder Gebrauchtwagen ist die Zulassungsbehörde zuständig. Die Zulassung ist sowohl für Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Stadt Kronach als auch für Unternehmen und Gewerbetreibende möglich.

Erforderliche Dokumente für die Kfz-Zulassung

Bevor Sie einen Termin beim Straßenverkehrsamt vereinbaren, stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Unterlagen bereithalten. Dazu zählen:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • ✅ Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ✅ Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Für die Anmeldung eines Fahrzeugs aus dem Ausland sind zusätzliche Dokumente wie Kaufvertrag, Originalrechnung und COC-Papiere erforderlich.

Ummeldung Ihres Fahrzeugs

Ein Fahrzeug muss umgemeldet werden, wenn Sie innerhalb von Kronach umziehen oder von einer anderen Stadt nach Kronach ziehen. Für die Ummeldung benötigen Sie dieselben Unterlagen wie für die Anmeldung.

Beantragung von Ersatzdokumenten

Für die Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und II müssen Sie persönlich bei der Zulassungsbehörde vorstellig werden. Neben einem Ausweisdokument und der Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung ist eventuell eine eidesstattliche Versicherung erforderlich.

Stilllegung eines Kfz

Die Stilllegung eines Fahrzeugs ist eine Option, um Kosten zu sparen, ohne das Fahrzeug zu verkaufen. Die erforderlichen Unterlagen entsprechen denen der Anmeldung. Sie können Ihr Fahrzeug bis zu sieben Jahre außer Betrieb setzen.

Zahlungsmöglichkeiten

Die Gebühren für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen werden Ihnen vor Ort mitgeteilt. Zahlungen können bar oder per Girokarte erfolgen.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfiehlt es sich, vorab einen Online-Termin beim Straßenverkehrsamt zu vereinbaren. So sparen Sie Zeit und vermeiden längere Wartezeiten. Die Öffnungszeiten können ebenfalls online eingesehen werden, um Ihren Besuch besser planen zu können.


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