Für alle Kraftfahrzeugbesitzer in Kyritz, die ihr Auto anmelden, ummelden oder außer Betrieb setzen möchten, steht das Straßenverkehrsamt bereit. Dort werden auch neue Kennzeichen und Plaketten ausgegeben sowie Änderungen an den Fahrzeugpapieren vorgenommen.
Das Leistungsspektrum der Zulassungsbehörde deckt zahlreiche Dienste ab. Hier eine Übersicht der angebotenen Services:
Das Straßenverkehrsamt ermöglicht das Anmelden folgender Fahrzeuge:
Für die Kfz-Zulassung gilt: Der Hauptwohnsitz oder Firmensitz muss in Stadt Kyritz liegen.
Kraftfahrzeugbesitzer, die ihr Auto zulassen möchten, sollten folgende Dokumente bereit halten:
Für Fahrzeuge aus dem Ausland sind zusätzlich Kaufvertrag, Originalrechnung und COC nötig. Bei Vertretung ist eine Vollmacht erforderlich, juristische Personen benötigen Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung.
Ein Umzug innerhalb von Stadt Kyritz oder aus einer anderen Stadt erfordert die Ummeldung des Fahrzeugs. Die gleichen Dokumente wie bei der Anmeldung sind auch hier vorzulegen.
Bei Verlust oder Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I oder II reichen Sie eine eidesstattliche Versicherung und die übrigen Dokumente, wie Ausweisdokument und Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung, ein.
Für die vorübergehende Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs sind dieselben Unterlagen wie zur Anmeldung notwendig. Die Dauer der Stilllegung ist auf maximal sieben Jahre begrenzt.
Das Straßenverkehrsamt in Stadt Kyritz akzeptiert Barzahlung sowie Zahlungen per Girokarte. Die Höhe der Gebühren wird von den Mitarbeitern mitgeteilt.
Um Wartezeiten zu vermeiden, ist es ratsam, einen Termin online zu vereinbaren. Informieren Sie sich zudem über die Öffnungszeiten, um Ihren Besuch optimal zu planen. Die Terminvergabe Zulassungsstelle in Stadt Kyritz sorgt für einen reibungslosen Ablauf Ihrer Anliegen rund um die Kfz-Zulassung.
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