Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Rhein-Lahn-Kreis |
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Montag | 8.00 – 16.00 Uhr |
Dienstag | 7.30 – 12.30 Uhr |
Mittwoch | 8.00 – 13.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 – 17.30 Uhr |
Freitag | 8.00 – 12.00 Uhr |
Möchten Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Lahnstein Ihr Anlaufpunkt.
Die Zulassungsstelle Lahnstein offeriert eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser finden Sie hier:
Bei Ihrer Zulassungsstelle in Lahnstein haben Sie die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge zuzulassen, die fabrikneu, importiert oder gebraucht sind. Auch Oldtimer können hier an- oder umgemeldet werden. Essentiell für die Anmeldung Ihres Kfz ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Lahnstein in Rheinland-Pfalz haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Lahnstein haben.
Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Lahnstein anmelden, sollten Sie ausreichend vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist wichtig, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:
Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Lahnstein weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) dabeihaben. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich ausführen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss darüber hinaus ein Handels- oder Vereinsregisterauszug wie auch eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
Es kann ganz verschiedene Gründe geben, aus denen Sie Ihr Auto ummelden möchten. Dies kann sein, ein Umzug innerhalb von Lahnstein, bei dem ggf. auch ein Halterwechsel stattgefunden hat, oder auch der Umzug aus einer anderen Stadt nach Lahnstein sein. Gleichermaßen wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Lahnstein, ist es auch beim Ummelden vonnöten, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Um sich ideal auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies beachten, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Fahrzeugs muss in Lahnstein (Rheinland-Pfalz) gemeldet sein. Für Ihren Termin im Straßenverkehrsamt Lahnstein bringen Sie bitte diese Unterlagen mit:
Der Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung darf aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl erfolgen. Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt mit.
Mithilfe des digitalen Services der Zulassungsstelle Lahnstein lassen sich viele Angelegenheiten auch online erledigen. Dazu gehören:
So können Sie sich ganz leicht den Weg zur Zulassungsstelle Lahnstein und vor allem auch die unersetzliche Zeit sparen. Wollen Sie ein neues Kfz-Kennzeichen, haben Sie die Option, dieses hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} zu beantragen und auch direkt zu zahlen, ohne bei der Zulassungsstelle vorstellig zu werden.
Die Anmeldung eines Fahrzeugs kann also auch simpel und kostengünstig sein! In kürzester Zeit ist der Reservierungsprozess für Ihr Kfz-Kennzeichen ausgeführt. Ihre Daten sind bei einer Online Bestellung über unser Serviceportal hervorragend gesichert. Hierfür sorgen verschlüsselte Verbindungen. Unsere Verfahren sind stets konform mit den derzeit geltenden Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.
Beabsichtigen Sie, Ihr Fahrzeug für einen voraussehbaren Zeitraum nicht mehr zu nutzen, aber trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. So können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Lahnstein werden genau die gleichen Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Daneben benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Es ist gestattet, das Fahrzeug für eine Dauer von bis zu sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Die Zulassungsstelle Lahnstein ist zudem der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug betreffs nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.
Abhängig von der Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne erklärt. Die Zahlung kann in bar oder mit der EC-Karte geschehen und muss in der Zulassungsstelle Lahnstein direkt verrichtet werden.
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