Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Alzey-Worms |
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Montag | 07.30 - 13.00 Uhr u. 14.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 13.00 u. 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 13.00 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 13.00 u. 14.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 07.30 - 12.00 Uhr |
Das Straßenverkehrsamt im Landkreis Alzey-Worms bietet umfassende Dienstleistungen rund um die Kfz-Zulassung an. Ob Anmeldung, Ummeldung, Eintragung, Änderung oder Korrektur von Fahrzeugdokumenten, die Zulassungsbehörde ist Ihr Ansprechpartner. Auch die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen fällt in ihren Aufgabenbereich.
Für viele Dienstleistungen besteht die Möglichkeit, einen Termin online zu vereinbaren. Das Straßenverkehrsamt bietet folgende Leistungen:
Um Ihr Fahrzeug zu nutzen, müssen Sie es zunächst anmelden und anschließend zulassen. Um ein Kraftfahrzeug im Landkreis Alzey-Worms zuzulassen, ist es unerlässlich, dass der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz im Landkreis hat. Dies gilt für Privatpersonen, Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler. Folgende Dokumente werden benötigt:
Für die Anmeldung von importierten Fahrzeugen sind zusätzliche Unterlagen wie Kaufvertrag, Originalrechnung und EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Bei Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person ist eine Vollmacht notwendig.
Ein Umzug oder Halterwechsel erfordert die Ummeldung des Fahrzeugs. Wichtig ist, dass der Hauptwohnsitz im Landkreis Alzey-Worms bleibt. Die benötigten Dokumente entsprechen denen der Neuanmeldung. Die Ummeldung gestaltet sich somit unkompliziert.
Beim Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Zulassungsbescheinigung muss ein Ersatz beantragt werden. Dafür sind folgende Dokumente erforderlich:
Bei Diebstahl ist eine polizeiliche Anzeige notwendig.
Viele Vorgänge, wie die Anmeldung eines Neuwagens oder die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs, können online erledigt werden. Dies spart Zeit und Aufwand. Der gesamte Zulassungsprozess kann digital, sicher und bequem von zu Hause aus durchgeführt werden.
Wenn ein Fahrzeug nicht genutzt wird, kann es stillgelegt werden, um Kosten zu sparen. Die benötigten Unterlagen entsprechen denen der Anmeldung, zusätzlich werden die Nummernschilder benötigt. Die Stilllegung ist auf sieben Jahre begrenzt. Auch bei Verschrottung ist das Straßenverkehrsamt der richtige Ansprechpartner.
Die Gebühren für die Dienstleistungen werden direkt nach dem Termin fällig. Zahlungen können in bar oder per Girokarte erfolgen.
Weitere Informationen zu den Dienstleistungen, den Öffnungszeiten und zur Terminvergabe finden Sie auf der Webseite der Zulassungsbehörde im Landkreis Alzey-Worms. Hier können Sie auch einen Termin online vereinbaren.
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