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Wappen Landkreis Alzey-Worms Zulassungsstelle Landkreis Alzey-Worms


Ortsschild Landkreis Alzey-Worms

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Alzey-Worms

  • An der Hexenbleiche 34
    55232 Alzey

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Alzey-Worms

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Alzey-Worms

Montag 07.30 - 13.00 Uhr u. 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 07.30 - 13.00 u. 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 07.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag 07.30 - 13.00 u. 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag 07.30 - 12.00 Uhr

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Zulassungsstelle Landkreis Alzey-Worms

Zulassungsservice Landkreis Alzey-Worms

Für die Anmeldung und auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Landkreis Alzey-Worms zuständig.

Für viele Angelegenheiten besteht die Option, hier online einen Termin zu buchen.

Welche Leistungen die Zulassungsstelle Landkreis Alzey-Worms konkret bietet

Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Landkreis Alzey-Worms diverse Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei im Speziellen handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto zulassen Landkreis Alzey-Worms

Müssen Sie ein Kraftfahrzeug zulassen, das fabrikneu, importiert oder gebraucht ist, können Sie sich hierfür an die Kfz Zulassungsstelle in Landkreis Alzey-Worms wenden. Ebenfalls ist die Anmeldung von Oldtimern möglich. Unerlässlich für die Anmeldung Ihres Kfz ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Landkreis Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Landkreis Alzey-Worms haben.

Diese Papiere benötigen Sie für die Anmeldung Ihres Autos in Landkreis Alzey-Worms

Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Alzey-Worms, sollten Sie sich genau vorbereiten, um ein weiteres Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland stammt, in Landkreis Alzey-Worms zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Kann der Fahrzeughalter in Persona nicht zur Anmeldung erscheinen, muss für die entsandte Person eine Vollmacht ausgestellt werden. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung mitbringen.

Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Landkreis Alzey-Worms beachten

Es kann ganz verschiedene Gründe haben, aus denen Sie Ihr Auto ummelden möchten. Dies kann sein, ein Umzug innerhalb von Landkreis Alzey-Worms, bei dem ggf. auch ein Halterwechsel stattgefunden hat, oder auch der Umzug aus einer anderen Stadt nach Landkreis Alzey-Worms sein. Wichtig beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz nach wie vor in Landkreis Alzey-Worms befindet. Um sich optimal auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies berücksichtigen, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.

Beantragen von Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II in Landkreis Alzey-Worms

Gleich wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Alzey-Worms (Rheinland-Pfalz) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung relevant, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Landkreis Alzey-Worms richtig vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente im Vorhinein heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

Der Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung muss aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl erfolgen. Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt mit.

Digitale Services der Zulassungsstelle Landkreis Alzey-Worms

Mit der Nutzung des Online-Services können Sie viele Vorgänge aber effizienter erledigen. Das sind beispielsweise das erstmalige Anmelden eines Neuwagens, das Umschreiben eines Autos, die Zulassung eines Motorrads oder auch eine Außerbetriebsetzung. Den Besuch der Zulassungsstelle Landkreis Alzey-Worms können Sie sich in diesen Fällen demnach sparen. Zusätzlich können Sie bei dieser Zulassungsstelle hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} den Zulassungsprozess vom Kfz-Kennzeichen bis zur Zahlung online durchführen.

So wickeln Sie die gesamte Anmeldung Ihres Autos bequem, schnell und kostengünstig von zu Hause aus ab. Den vollständigen Reservierungsprozess für Ihr ausgewähltes Kfz-Kennzeichen durchlaufen Sie in nur wenigen Minuten. Wegen der verschlüsselten Verbindungen sind Ihre Daten in unserem Serviceportal absolut sicher. Die von uns angewandten Verfahren, entsprechen immer den aktuellsten Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.

So setzen Sie Ihr Kraftfahrzeug in Landkreis Alzey-Worms außer Betrieb

Gedenken Sie, Ihr Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr zu nutzen, doch trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. Auf diese Art können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Die nötigen Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Landkreis Alzey-Worms entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Des Weiteren müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Die Dauer der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre begrenzt. Die Zulassungsstelle Landkreis Alzey-Worms ist zudem der passende Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug betreffs nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.

Zahlung der Gebühren in der Zulassungsstelle Landkreis Alzey-Worms

Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird jeweils eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen gerne der zuständige Beamte. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Landkreis Alzey-Worms sofort nach dem Termin abgewickelt. Dazu können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.


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