Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Anhalt-Bitterfeld |
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Montag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 08.30 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08.30 - 12.00 Uhr u. 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Das für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld zuständige Zulassungsbehörde nimmt eine Vielzahl an Aufgaben wahr, zu denen die Registrierung und Umschreibung von Kraftfahrzeugen, die Ausgabe von Nummernschildern und das Aktualisieren sowie Korrigieren von Fahrzeugdokumenten zählen.
Die Kfz-Zulassungsbehörde offeriert ihren Kundinnen und Kunden ein breitgefächertes Dienstleistungsangebot. Nachfolgend sind die einzelnen Services aufgelistet:
Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld können Fahrzeughalter ihre Neufahrzeuge, Importfahrzeuge oder Gebrauchtwagen zulassen (anmelden). Auch für Liebhaber von Oldtimern bietet die Zulassungsstelle entsprechende Dienste an. Entscheidend ist, dass der Hauptwohnsitz oder der Sitz des Unternehmens im Landkreis Anhalt-Bitterfeld liegt.
Um ein Fahrzeug anzumelden, sind bestimmte Dokumente unerlässlich:
Für die Registrierung eines importierten Fahrzeugs sind zusätzlich Kaufvertrag, Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) vorzulegen. Bei Vertretung durch Dritte ist eine Vollmacht erforderlich. Juristische Personen müssen ferner einen Handelsregisterauszug oder eine Vereinsregistrierung sowie eine Gewerbeanmeldung vorweisen.
Eine Umschreibung des Kfz ist erforderlich, wenn:
Die gleichen Dokumente wie bei der Anmeldung sind auch für die Umschreibung nötig. Damit gestaltet sich die Umschreibung sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen unkompliziert.
Zur Beantragung eines Ersatzes der Zulassungsbescheinigung sind folgende Unterlagen notwendig:
Gründe für einen Ersatz können Verlust, Beschädigung oder Diebstahl sein. Im Falle eines Diebstahls ist zusätzlich die polizeiliche Diebstahlanzeige vorzulegen.
Wer sein Fahrzeug vorübergehend nicht nutzen möchte, kann es bei der Kfz-Zulassungsstelle im Landkreis Anhalt-Bitterfeld außer Betrieb setzen lassen. Dazu sind die gleichen Unterlagen wie bei der Anmeldung sowie die Kennzeichen vorzulegen. Die Stilllegungsdauer darf sieben Jahre nicht überschreiten.
Für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Straßenverkehrsamts fallen Gebühren an, die bar oder per EC-Karte zu entrichten sind. Die genaue Gebührenhöhe teilt das zuständige Personal mit.
Die Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde können variieren, daher ist es ratsam, vorab online einen Termin zu vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Informationen zu den Öffnungszeiten und zur Terminvereinbarung finden sich auf der Webseite des Straßenverkehrsamts.
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