Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Aschaffenburg |
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Montag | 07 - 12 Uhr |
Dienstag | 07 - 12 Uhr |
Mittwoch | 07 - 12 Uhr |
Donnerstag | 07 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr |
Freitag | 07 - 12 Uhr |
Für die Anmeldung und Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Landkreis Aschaffenburg zuständig.
Für viele Angelegenheiten besteht die Option, hier online einen Termin zu buchen.
Die Zulassungsstelle Landkreis Aschaffenburg ist zuständig für eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser finden Sie hier:
In der Zulassungsstelle Landkreis Aschaffenburg können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:
Um Ihr Fahrzeug in Landkreis Aschaffenburg, Bayern anmelden zu können, ist es zwingend erfordelich, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Landkreis Aschaffenburg haben.
Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Landkreis Aschaffenburg anmelden, sollten Sie optimal vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist notwendig, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:
Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland kommt, in Landkreis Aschaffenburg zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Falls der Fahrzeughalter selbst die Anmeldung nicht selbst durchführen kann, muss die entsandte Person eine Vollmacht vorlegen. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs ergänzend einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorlegen.
Vielerlei Gründe können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Vielleicht sind Sie kürzlich umgezogen, ganz gleich, ob innerhalb von Landkreis Aschaffenburg oder aus einer anderen Stadt. Bei diesem Umzug kann auch ein Halterwechsel stattgefunden haben. Unerlässlich beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz immer noch in Landkreis Aschaffenburg befindet. Um sich ideal auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies berücksichtigen, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Kfz muss in Landkreis Aschaffenburg (Bayern) seinen Hauptwohnsitz haben. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Landkreis Aschaffenburg sollten Sie die hier aufgeführten Dokumente heraussuchen und sie vor Ort bereithalten:
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorweisen können.
Mithilfe des digitalen Services der Zulassungsstelle Landkreis Aschaffenburg lässt sich eine Reihe an Angelegenheiten auch online erledigen. Dazu gehören:
Sparen Sie schnell und unkompliziert Ihre wichtige Zeit und den Gang zur Zulassungsstelle Landkreis Aschaffenburg. Brauchen Sie ein neues Kfz-Kennzeichen, haben Sie die Option, dieses hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} zu beantragen und auch sofort zu zahlen, ohne bei der Zulassungsstelle vorstellig zu werden.
Die Anmeldung eines Fahrzeugs kann also auch simpel und kostengünstig sein! Innerhalb weniger Minuten haben Sie alle Schritte zur Beantragung Ihres neuen Kfz-Kennzeichens vollzogen. Unser Serviceportal bietet Ihnen dabei einen absoluten Schutz Ihrer Daten durch verschlüsselte Verbindungen. Um dies zu sichern, erfüllen unsere Verfahren jederzeit die gegenwärtigen Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen.
Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug auf absehbare Zeit nicht benötigen, doch trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. Auf diese Weise können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Landkreis Aschaffenburg werden Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Außerdem benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Eine Stilllegung Ihres Kfz darf eine Zeitspanne von sieben Jahren nicht überschreiten. Die Zulassungsstelle Landkreis Aschaffenburg ist zudem der passende Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund von nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.
Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird entsprechend eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen natürlich der zuständige Beamte. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Landkreis Aschaffenburg während des Termins abgewickelt. Hierfür können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.
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