Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Barnim |
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Montag | geschlossen |
Dienstag | 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr / 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
Freitag | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Samstag | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Das Straßenverkehrsamt in Landkreis Barnim bietet umfassende Services für alle, die ihr Auto zulassen oder ummelden möchten. Dazu gehören die Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten sowie die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen. Für viele Anliegen können Sie online einen Termin vereinbaren, was den Prozess erheblich erleichtert und die Öffnungszeiten optimal nutzt. Die Terminvergabe ermöglicht eine schnellere Abwicklung Ihrer Anliegen.
Die Zulassungsbehörde bietet eine Vielzahl an Dienstleistungen an, die die Anmeldung und Verwaltung von Fahrzeugen betreffen. Hier sind die wichtigsten Services im Überblick:
Um ein Auto anzumelden, benötigen Sie bestimmte Dokumente. Diese umfassen:
Für die Anmeldung eines Fahrzeugs aus dem Ausland sind zusätzliche Dokumente wie Kaufvertrag, Originalrechnung und EG-Übereinstimmungserklärung (COC) erforderlich. Bei der Anmeldung durch Dritte ist eine Vollmacht notwendig. Unternehmen benötigen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie Gewerbeanmeldung.
Auch beim Ummelden eines Fahrzeugs müssen Sie ähnliche Dokumente wie bei der Anmeldung vorlegen. Dies ist erforderlich bei Umzug innerhalb oder aus einer anderen Stadt in den Landkreis Barnim. Wichtig ist, dass Ihr Hauptwohnsitz weiterhin im Landkreis Barnim liegt.
Sollten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I oder II verlieren oder diese gestohlen werden, müssen Sie beim Straßenverkehrsamt einen Ersatz beantragen. Hierfür sind folgende Dokumente erforderlich:
Bei Diebstahl ist zudem eine Anzeige bei der Polizei notwendig.
Viele Vorgänge können Sie auch online erledigen, wie die Zulassung von Neu- und Gebrauchtwagen, Motorrädern, das Umschreiben von Fahrzeugen oder die Außerbetriebsetzung. Der gesamte Prozess, einschließlich der Zahlung und Beantragung von KFZ-Kennzeichen, kann online abgewickelt werden.
Die Stilllegung eines Fahrzeugs kann sinnvoll sein, um Kosten zu sparen, wenn das Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum nicht genutzt werden soll. Dafür benötigen Sie die gleichen Dokumente wie bei der Anmeldung sowie die Nummernschilder. Die Stilllegung ist auf maximal sieben Jahre begrenzt.
Die Gebühren für die verschiedenen Dienstleistungen können direkt beim Straßenverkehrsamt beglichen werden. Akzeptiert werden Bargeld und Girokarte.
Mit diesen umfassenden Informationen sind Kraftfahrzeugbesitzer bestens gerüstet, um ihre Anliegen bei der Zulassungsbehörde effizient und problemlos zu erledigen.
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