Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Coburg |
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Montag | 07.30 – 16.00 Uhr |
Dienstag | 07.30 – 16.00 Uhr |
Mittwoch | 07.30 – 12.00 Uhr |
Donnerstag | 07.30 – 17.30 Uhr |
Freitag | 07.30 – 12.00 Uhr |
Möchten Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Landkreis Coburg für Sie zuständig.
Als erster Schritt besteht für die meisten Angelegenheiten die Möglichkeit, die Terminbuchung hier online durchzuführen.
Die Zulassungsstelle Landkreis Coburg ist zuständig für eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser finden Sie hier:
Wollen Sie ein Kraftfahrzeug zulassen, das fabrikneu, importiert oder gebraucht ist, können Sie sich hierfür an die Kfz Zulassungsstelle in Landkreis Coburg wenden. Zusätzlich ist die Anmeldung von Oldtimern möglich. Um Ihr Fahrzeug in Landkreis Coburg, Bayern anmelden zu können, ist es zwingend notwendig, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Landkreis Coburg haben.
Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Coburg, sollten Sie sich gründlich vorbereiten, um ein zweites Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:
Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Landkreis Coburg weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) vorlegen. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich vornehmen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss des Weiteren ein Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
Unterschiedliche Gründe können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Dabei ist es unbedingt notwendig, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Kfz in Landkreis Coburg verbleibt. Um sich perfekt auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies beachten, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Kfz muss in Landkreis Coburg (Bayern) gemeldet sein. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Landkreis Coburg sollten Sie die hier aufgeführten Dokumente zusammensuchen und sie vor Ort bereithalten:
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben genannten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.
Die Zulassungsstelle Landkreis Coburg bietet eine unkomplizierte digitale Lösung, mit der viele Vorgänge online erledigt werden können. Dazu gehören:
Die Fahrt zur Zulassungsstelle Landkreis Coburg können Sie sich in diesen Fällen dementsprechend sparen. Auch den ganzen Prozess von der Beantragung Ihres Kfz-Kennzeichens bis hin zur Zahlung können Sie hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} online abwickeln.
Unkompliziert, schnell und kostengünstig von zu Hause! In kürzester Zeit ist der Reservierungsprozess für Ihr Kfz-Kennzeichen durchgeführt. Ihre Daten sind bei einer Online Bestellung über unser Serviceportal bestens gesichert. Hierfür sorgen verschlüsselte Verbindungen. Unsere Verfahren sind stets konform mit den derzeit geltenden Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.
Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn Sie als Halter es zwar für einen absehbaren Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf aber nicht infrage kommt. Sie bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Die nötigen Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Landkreis Coburg entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Darüber hinaus müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Die Zeitspanne der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre beschränkt. Zusätzlich können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Landkreis Coburg wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug betreffend der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.
Je nach Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne erklärt. Die Zahlung kann in bar oder mit der EC-Karte erfolgen und muss in der Zulassungsstelle Landkreis Coburg direkt verrichtet werden.
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