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Wappen Landkreis Elbe-Elster Zulassungsstelle Landkreis Elbe-Elster


Ortsschild Landkreis Elbe-Elster

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Elbe-Elster

  • Riesaer Strasse 17
    04924 Bad Liebenwerda

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Elbe-Elster

  • Telefonnummer:
    035341 / 97-7622
  • Faxnummer:
    035341 / 97-7612
  • E-Mail-Adresse:

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Elbe-Elster

Montag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

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Zulassungsstelle Landkreis Elbe-Elster

Damit können Sie sich an die Kfz-Zulassungsstelle Landkreis Elbe-Elster wenden

Für die Anmeldung wie auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Landkreis Elbe-Elster verantwortlich.

Darlegung aller Leistungen

Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Landkreis Elbe-Elster umfasst diverse Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto anmelden in Landkreis Elbe-Elster

Bei Ihrer Zulassungsstelle in Landkreis Elbe-Elster haben Sie die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge anzumelden, die fabrikneu, importiert oder gebraucht sind. Auch Oldtimer können hier an- oder umgemeldet werden. Ungeachtet davon, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Landkreis Elbe-Elster in Brandenburg haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.

Für die Kfz Zulassung in Landkreis Elbe-Elster unverzichtbare Unterlagen

Möchten Sie Ihr Kfz in Landkreis Elbe-Elster zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen herauszusuchen. Wer gut vorbereitet ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Landkreis Elbe-Elster anmelden, benötigen Sie dazu weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes vom Fahrzeughalter zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung mit.

Auto ummelden in Landkreis Elbe-Elster

In einigen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Dazu gehört ein Umzug innerhalb von Landkreis Elbe-Elster (eventuell mit gleichzeitigem Halterwechsel) und der Umzug von einer anderen Stadt nach Landkreis Elbe-Elster. Unerlässlich beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz immer noch in Landkreis Elbe-Elster befindet. Um sich perfekt auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies beachten, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.

Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) in Landkreis Elbe-Elster

Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Fahrzeugs muss in Landkreis Elbe-Elster (Brandenburg) seinen Hauptwohnsitz haben. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Landkreis Elbe-Elster bestens vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente vor dem Termin heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben genannten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.

Ihre Anliegen ganz unkompliziert digital erledigen

Die Zulassungsstelle Landkreis Elbe-Elster bietet eine simple digitale Möglichkeit, mit der viele Vorgänge online erledigt werden können. Dazu gehören:

  • die Zulassung eines Neuwagens
  • die Zulassung eines Motorrads
  • das Umschreiben eines Fahrzeugs
  • die Außerbetriebsetzung wie auch die Wiederzulassung eines Fahrzeugs

Sparen Sie schnell und einfach Ihre wichtige Zeit und den Weg zur Zulassungsstelle Landkreis Elbe-Elster. Auch den gesamten Prozess von der Beantragung Ihres Kfz-Kennzeichens bis hin zur Zahlung können Sie hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} digital abwickeln.

Einfach, schnell und kostengünstig von zu Hause! Mit geringem Zeitaufwand ist der Reservierungsprozess für Ihr Kfz-Kennzeichen ausgeführt. Aufgrund der verschlüsselten Verbindungen sind Ihre Daten in unserem Serviceportal absolut sicher. Die von uns angewandten Verfahren, entsprechen immer den aktuellsten Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.

Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs in Landkreis Elbe-Elster

Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug auf absehbare Zeit nicht benötigen, doch trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. Auf diese Art können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Neben Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Elbe-Elster dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung genannt werden. Eine Stilllegung Ihres Kfz darf eine Zeitspanne von sieben Jahren nicht überschreiten. Wollen Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Landkreis Elbe-Elster.

Zahlung der Bearbeitungsgebühren in der Zulassungsstelle Landkreis Elbe-Elster

Je nachdem, welche Leistungen Sie in Anspruch genommen haben, werden unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte beim Termin nennen. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Landkreis Elbe-Elster während des Termins abgewickelt. Dazu können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.


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