Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Heilbronn |
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Montag | 07.30 - 15.00 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 15.00 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 18.00 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 15.00 Uhr |
Freitag | 07.30 - 13.00 Uhr |
Möchten Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Landkreis Heilbronn die richtige Anlaufstelle für Sie.
Als erster Schritt besteht für die meisten Angelegenheiten die Möglichkeit, die Terminbuchung hier online auszuführen.
Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Landkreis Heilbronn enthält unterschiedliche Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.
In der Zulassungsstelle Landkreis Heilbronn können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:
Um Ihr Fahrzeug in Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg anmelden zu können, ist es zwingend nötig, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Landkreis Heilbronn haben.
Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Landkreis Heilbronn anmelden, sollten Sie ausreichend vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist vonnöten, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:
Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland importiert wurde, in Landkreis Heilbronn zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Falls der Fahrzeughalter selbst die Anmeldung nicht in Persona durchführen kann, muss die entsandte Person eine Vollmacht vorlegen. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss zudem ein Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
Es kann ganz verschiedene Gründe geben, warum Sie Ihr Auto ummelden möchten. Dies kann sein, ein Umzug innerhalb von Landkreis Heilbronn, bei dem ggf. auch ein Halterwechsel stattgefunden hat, oder auch der Umzug aus einer anderen Stadt nach Landkreis Heilbronn sein. Ganz wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Landkreis Heilbronn, ist es auch beim Ummelden notwendig, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. In Bezug auf die notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben angefertigten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.
Ganz wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Heilbronn (Baden-Württemberg) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung wichtig, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Landkreis Heilbronn sollten Sie die hier aufgezählten Dokumente zusammensuchen und sie vor Ort bereithalten:
Zu den Gründen für einen Antrag auf Ersatz einer oder beider Zulassungsbescheinigungen zählen Verlust, Beschädigung und Diebstahl. Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorzeigen.
Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug auf absehbare Zeit nicht benötigen, jedoch trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. Auf diese Weise können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Landkreis Heilbronn werden Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Daneben benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Es ist zulässig, das Fahrzeug für eine Dauer von bis zu sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Außerdem können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Landkreis Heilbronn wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug aufgrund der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.
Abhängig von der Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne erklärt. In der Zulassungsstelle Landkreis Heilbronn müssen die Zahlungen direkt abgewickelt werden. Beides, Barzahlung oder die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.
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