Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Landshut |
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Montag | 07.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr |
Freitag | 07.30 - 12.00 Uhr |
Für die Anmeldung und auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Landkreis Landshut verantwortlich.
Die Zulassungsstelle Landkreis Landshut offeriert eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser lesen Sie hier:
In der Zulassungsstelle Landkreis Landshut können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:
Unabhängig davon, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Landkreis Landshut in Bayern haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.
Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Landkreis Landshut anmelden, sollten Sie optimal vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist notwendig, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:
Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Landkreis Landshut weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) mitbringen. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich ausführen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung mitbringen.
Es kann ganz verschiedene Gründe geben, warum Sie Ihr Kfz ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Dabei ist es unbedingt notwendig, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Autos in Landkreis Landshut verbleibt. Um sich perfekt auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies bedenken, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Fahrzeugs muss in Landkreis Landshut (Bayern) seinen Hauptwohnsitz haben. Zu Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Landkreis Landshut bringen Sie bitte diese Papiere mit:
Der Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung darf aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl erfolgen. Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrer Zulassungsstelle mit.
Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie infrage kommen, sollten Sie Ihr Kfz vorerst nicht benötigen, es jedoch nicht verkaufen wollen. So können Sie auf simplem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Abgesehen von Ihren Nummernschildern brauchen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Landshut dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung genannt werden. Eine Stilllegung Ihres Kfz darf einen Zeitraum von sieben Jahren nicht überschreiten. Zusätzlich können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Landkreis Landshut wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug aufgrund der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.
Bedingt durch die Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne mitteilt. Die Zahlung kann in bar oder mittels EC-Karte durchgeführt werden und muss in der Zulassungsstelle Landkreis Landshut direkt verrichtet werden.
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