Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Lichtenfels |
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Montag | 07.45 - 15.45 Uhr |
Dienstag | 07.45 - 15.45 Uhr |
Mittwoch | 07.45 - 15.45 Uhr |
Donnerstag | 07.45 - 16.45 Uhr |
Freitag | 07.45 - 11.45 Uhr |
Für Kraftfahrzeugbesitzer im Landkreis Lichtenfels bildet das Straßenverkehrsamt die zentrale Anlaufstelle für eine Vielzahl notwendiger Formalitäten. Von der Anmeldung eines Neuwagens über die Ummeldung bis hin zur Stilllegung bietet die Kfz-Zulassungsstelle umfassende Services.
Kfz-Besitzer können eine breite Palette an Diensten in Anspruch nehmen:
Um Ihr Auto im Straßenverkehr nutzen zu dürfen, müssen Sie es anmelden und zulassen. Um ein Fahrzeug zuzulassen, ob neu, gebraucht oder importiert, wenden Sie sich an das Straßenverkehrsamt. Die Anmeldung eines Oldtimers ist ebenfalls möglich. Bedingung ist, dass der Hauptwohnsitz oder Firmensitz im Landkreis Lichtenfels liegt.
Zur Anmeldung benötigen Sie:
Für die Anmeldung von Fahrzeugen aus dem Ausland sind zusätzliche Dokumente erforderlich.
Eine Ummeldung ist notwendig bei Umzug innerhalb des Landkreises oder bei Halterwechsel. Die benötigten Unterlagen entsprechen denen der Zulassung.
Für Ersatzdokumente aufgrund von Verlust oder Beschädigung sind bestimmte Dokumente erforderlich, die beim Termin vorzulegen sind.
Das Straßenverkehrsamt ist auch zuständig, wenn Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend stilllegen möchten. Die erforderlichen Unterlagen entsprechen denen der Zulassung.
Die Höhe der Gebühren variiert je nach Dienstleistung. Zahlungen können bar oder mit Girokarte geleistet werden.
Für eine reibungslose Abwicklung empfiehlt es sich, einen Online-Termin zu vereinbaren. Informationen zu den Öffnungszeiten sowie zur Terminvergabe finden Sie auf der Website oder können direkt bei der Zulassungsbehörde erfragt werden.
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