Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Märkisch-Oderland |
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Montag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08.00 - 15.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Landkreis Märkisch-Oderland für Sie zuständig.
Die Online-Buchung eines Termins ist dabei für viele Angelegenheiten hier möglich.
Die Zulassungsstelle Landkreis Märkisch-Oderland offeriert eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser finden Sie hier:
In der Zulassungsstelle Landkreis Märkisch-Oderland können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:
Ganz gleich, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.
Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Landkreis Märkisch-Oderland anmelden, sollten Sie ausreichend vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist notwendig, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:
Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Landkreis Märkisch-Oderland weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) mitbringen. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich vornehmen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte darüber hinaus einen Handels- oder Vereinsregisterauszug und auch eine Gewerbeanmeldung mit.
In verschiedenen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Gleichermaßen wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Landkreis Märkisch-Oderland, ist es auch beim Ummelden vonnöten, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Um sich ideal auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies berücksichtigen, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Kfz muss in Landkreis Märkisch-Oderland (Brandenburg) seinen Hauptwohnsitz haben. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Landkreis Märkisch-Oderland bestens vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente vor dem Termin heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben genannten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.
Mithilfe des digitalen Services der Zulassungsstelle Landkreis Märkisch-Oderland lassen sich viele Angelegenheiten auch online erledigen. Dazu gehören:
Sparen Sie schnell und ohne großen Aufwand Ihre wertvolle Zeit und den Gang zur Zulassungsstelle Landkreis Märkisch-Oderland. Auch den kompletten Prozess von der Beantragung Ihres Kfz-Kennzeichens bis hin zur Zahlung können Sie hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} digital abwickeln.
Unkompliziert, schnell und kostengünstig von zu Hause! In wenigen Minuten ist der Reservierungsprozess für Ihr Kfz-Kennzeichen ausgeführt. Wegen der verschlüsselten Verbindungen sind Ihre Daten in unserem Serviceportal absolut sicher. Die von uns angewandten Verfahren, entsprechen zu jeder Zeit den aktuellsten Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.
Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn Sie als Halter es zwar für einen absehbaren Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf aber nicht infrage kommt. Sie bietet eine einfache Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Abgesehen von Ihren Nummernschildern brauchen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Märkisch-Oderland dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung benannt werden. Die Dauer der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre begrenzt. Zudem können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Landkreis Märkisch-Oderland wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug aufgrund der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.
Je nach Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne mitteilt. Die Zahlung kann in bar oder mit der EC-Karte durchgeführt werden und muss in der Zulassungsstelle Landkreis Märkisch-Oderland direkt verrichtet werden.
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