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Wappen Landkreis Mayen-Koblenz Zulassungsstelle Landkreis Mayen-Koblenz


Ortsschild Landkreis Mayen-Koblenz

Anschrift der Zulassungsstelle Landkreis Mayen-Koblenz

  • Bahnhofstraße 9 (Eingang im Hof)
    56068 Koblenz

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Landkreis Mayen-Koblenz

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Landkreis Mayen-Koblenz

Montag 7.30 - 12.30 Uhr
Dienstag 7.30 - 12.30 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag 7.30 - 12.30 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr
Freitag 7.30 - 12.30 Uhr

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Zulassungsstelle Landkreis Mayen-Koblenz

Zulassungsservice Landkreis Mayen-Koblenz

Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Landkreis Mayen-Koblenz kümmert sich um die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Aktualisierung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren.

Dabei können Sie für viele Belange online hier einen Termin vereinbaren.

Übersicht aller Leistungen

Die Zulassungsstelle Landkreis Mayen-Koblenz ist zuständig für eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser sehen Sie hier:

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Kfz-Zulassung Landkreis Mayen-Koblenz

In der Zulassungsstelle Landkreis Mayen-Koblenz können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:

  • Neu- und Gebrauchtfahrzeuge
  • Importfahrzeuge aus dem Ausland
  • Gebrauchtfahrzeuge aus dem EU-Ausland
  • Oldtimer

Um Ihr Kfz in Landkreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz anmelden zu können, ist es zwingend notwendig, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Landkreis Mayen-Koblenz haben.

Diese Papiere benötigen Sie für die Zulassung Ihres Autos in Landkreis Mayen-Koblenz

Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Landkreis Mayen-Koblenz anmelden, sollten Sie ausreichend vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist vonnöten, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Landkreis Mayen-Koblenz weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) vorlegen. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich ausführen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss darüber hinaus ein Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.

Auto ummelden in Landkreis Mayen-Koblenz

In einigen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Dazu gehört ein Umzug innerhalb von Landkreis Mayen-Koblenz (womöglich mit gleichzeitigem Halterwechsel) und der Umzug von einer anderen Stadt nach Landkreis Mayen-Koblenz. Essentiell beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz weiterhin in Landkreis Mayen-Koblenz befindet. Die hierfür benötigten Dokumente sind dieselben, wie in der oben aufgeführten Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.

Beantragen von Ersatz der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) in Landkreis Mayen-Koblenz

Möchten Sie beim Straßenverkehrsamt in Landkreis Mayen-Koblenz (Rheinland-Pfalz) Ersatz für die Zulassungsbescheinigung beantragen, müssen Sie auch dort Ihren Hauptwohnsitz haben. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Landkreis Mayen-Koblenz richtig vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente im Vorhinein heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

Der Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung muss aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl erfolgen. Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrer Zulassungsstelle mit.

Ihre Anliegen ganz unkompliziert digital erledigen

Aufgrund des digitalen Services der Zulassungsstelle Landkreis Mayen-Koblenz lässt sich eine Reihe an Angelegenheiten auch online erledigen. Dazu gehören:

  • die Zulassung eines Neuwagens
  • die Zulassung eines Motorrads
  • das Umschreiben eines Fahrzeugs
  • die Außerbetriebsetzung wie auch die Wiederzulassung eines Fahrzeugs

So können Sie sich ganz mühelos den Weg zur Zulassungsstelle Landkreis Mayen-Koblenz und vor allem auch die unersetzliche Zeit sparen. Auch den kompletten Prozess von der Beantragung Ihres Kfz-Kennzeichens bis hin zur Zahlung können Sie hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} digital abwickeln.

Unkompliziert, schnell und kostengünstig von zu Hause! Binnen weniger Minuten haben Sie alle Schritte zur Beantragung Ihres neuen Kfz-Kennzeichens vollzogen. Unser Serviceportal bietet Ihnen dabei einen vollumfänglichen Schutz Ihrer Daten durch verschlüsselte Verbindungen. Um dies zu garantieren, erfüllen unsere Verfahren jederzeit die gegenwärtigen Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen.

Stilllegung eines Kfz in Landkreis Mayen-Koblenz

Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn Sie als Halter es zwar für einen absehbaren Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf aber nicht infrage kommt. Sie bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Landkreis Mayen-Koblenz werden die gleichen Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Zusätzlich benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Es ist gestattet, das Fahrzeug für eine Dauer von bis zu sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Wollen Sie Ihr Kfz außer Betrieb nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Landkreis Mayen-Koblenz.

So können Sie in der Zulassungsstelle Landkreis Mayen-Koblenz zahlen

Bedingt durch die Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne erklärt. Die Zahlung kann in bar oder via EC-Karte geschehen und muss in der Zulassungsstelle Landkreis Mayen-Koblenz direkt verrichtet werden.


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