Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Landkreis München |
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Montag | 7:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr |
Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Für Fahrzeughalter im Landkreis München ist die Zulassungsbehörde die erste Anlaufstelle, wenn es um die An- oder Ummeldung von Kraftfahrzeugen sowie um die Beantragung oder Aktualisierung von Fahrzeugpapieren und Kennzeichen geht.
Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt sich die Nutzung des Services, einen Online Termin bei das Straßenverkehrsamt zu vereinbaren. Dies ist für diverse Anliegen über das Internet möglich und erleichtert die persönliche Vorsprache.
Ein breites Spektrum an Dienstleistungen bietet das Straßenverkehrsamt an. Diese umfassen folgende Services:
Das Straßenverkehrsamt ist für Sie zuständig, wenn Sie ein neues, importiertes, gebrauchtes Fahrzeug oder einen Oldtimer anmelden (zulassen) möchten. Hierfür müssen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen ihren Hauptwohnsitz oder Firmensitz im Landkreis München haben.
Zur reibungslosen Kfz-Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Für importierte Fahrzeuge sind zusätzlich Kaufvertrag, Originalrechnung und COC erforderlich. Bei Vertretung durch Dritte ist eine Vollmacht auszustellen. Juristische Personen müssen Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung vorlegen.
Eine Ummeldung ist notwendig, wenn:
Die erforderlichen Unterlagen entsprechen denen der Erstanmeldung.
Für den Ersatz verlorener, beschädigter oder gestohlener Zulassungsbescheinigungen benötigen Sie:
Bei Diebstahl ist eine polizeiliche Anzeige vorzulegen.
Zur vorübergehenden Stilllegung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie die gleichen Dokumente wie zur Anmeldung sowie die Nummernschilder. Eine Stilllegung ist bis zu sieben Jahre möglich, und eine Kennzeichenreservierung für ein Jahr ist gegen Gebühr möglich.
Die Gebühren variieren je nach Dienstleistung und sind direkt bei der Zulassungsbehörde in Landkreis München in bar oder mit EC-Karte zu entrichten. Die Zulassungsstelle informiert Kraftfahrzeugbesitzer über ihre Öffnungszeiten, welche auf der Webseite der einsehbar sind und die Planung des Besuchs erleichtern.
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