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Wappen Landkreis Neunkirchen Zulassungsstelle Landkreis Neunkirchen


Ortsschild Landkreis.Neunkirchen

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Neunkirchen

  • Saarbrücker Str. 1
    66538 Neunkirchen

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Neunkirchen

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Neunkirchen

Montag 07.30 - 15.00 Uhr
Dienstag 07.30 - 15.00 Uhr
Mittwoch 07.30 - 15.00 Uhr
Donnerstag 07.30 - 15.00 Uhr
Freitag 07.30 - 12.00 Uhr


Ihr Wegweiser zur Kfz-Zulassungsbehörde im Landkreis Neunkirchen

Im Landkreis Neunkirchen befindet sich die zuständige Behörde für alle Anliegen rund um die An- oder Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, die Beantragung von Nummernschildern sowie das Aktualisieren oder Korrigieren Ihrer Fahrzeugpapiere. Für diese Dienste steht Ihnen das Straßenverkehrsamt Landkreis Neunkirchen kompetent zur Seite.

Umfangreiche Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsstelle Landkreis Neunkirchen

Die Zulassungsstelle im Landkreis Neunkirchen bietet Ihnen ein breites Spektrum an Dienstleistungen, welches folgende Punkte umfasst:

  • ✅ An- und Abmeldungen von Fahrzeugen
  • ✅ Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • ✅ Eintragungen, Änderungen und Berichtigungen
  • ✅ Meldung von Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen
  • ✅ Ausstellung und Ersatz von Kfz-Papieren
  • ✅ Erst- und Neuerteilung der Fahrerlaubnis, inklusive internationaler Führerschein
  • ✅ Ausstellung von Bewohnerparkausweisen und Ersatzdokumenten
  • ✅ Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
  • ✅ Möglichkeit zur Akteneinsicht

Anmeldung Ihres Fahrzeugs im Landkreis Neunkirchen

Um Ihr Auto im Straßenverkehr nutzen zu dürfen, müssen Sie es anmelden und zulassen. Für die Zulassung eines Fahrzeugs, sei es fabrikneu, importiert oder gebraucht, auch Oldtimer, ist der Besuch der Zulassungsbehörde Landkreis Neunkirchen erforderlich. Wichtig dabei ist, dass Ihr Hauptwohnsitz oder der Sitz Ihres Unternehmens im Landkreis Neunkirchen liegt.

Erforderliche Unterlagen für die Kfz-Zulassung

Um Ihr Fahrzeug im Landkreis Neunkirchen anzumelden, benötigen Sie folgende Dokumente:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • ✅ Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ✅ Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Für die Anmeldung von ausländischen Fahrzeugen sind zusätzliche Unterlagen wie Kaufvertrag, Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) notwendig.

Umzug oder Halterwechsel – Das Ummelden Ihres Autos

Bei einem Umzug innerhalb des Landkreises Neunkirchen oder bei einem Halterwechsel ist die Ummeldung Ihres Fahrzeugs erforderlich. Die notwendigen Unterlagen entsprechen denen der Erstanmeldung.

Ersatz der Zulassungsbescheinigung und Außerbetriebsetzung

Für den Ersatz von Zulassungsbescheinigungen oder die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs wenden Sie sich ebenfalls an das Straßenverkehrsamt. Die benötigten Dokumente und die Vorgehensweise sind ähnlich denen der Fahrzeuganmeldung.

Terminvereinbarung und Öffnungszeiten

Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, über die Online-Funktion einen Termin zu vereinbaren. Informationen zu den Öffnungszeiten finden Sie auf der Website oder direkt bei der Zulassungsbehörde.

Zahlungsmöglichkeiten

Die Gebühren für die verschiedenen Dienstleistungen variieren. Die genauen Kosten erfahren Sie beim zuständigen Sachbearbeiter. Zahlungen können bar oder mit Girokarte geleistet werden.

Für alle Kraftfahrzeugbesitzer im Landkreis Neunkirchen bietet das Straßenverkehrsamt Neunkirchen somit eine zentrale Anlaufstelle für sämtliche Belange rund um die Zulassung und das Führen von Fahrzeugen.


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