Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Osnabrück |
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Montag | 07.30 - 15.00 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 15.00 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 15.00 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 17.30 Uhr |
Freitag | 07.30 - 15.00 Uhr |
Samstag | 09.30 - 11.30 Uhr (nur Zulassungen) |
Im Landkreis Osnabrück befindet sich die zuständige Behörde für alle Anliegen rund um die Zulassung Ihres Fahrzeugs. Das Straßenverkehrsamt ist Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um die An- oder Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, die Beantragung von Kennzeichen oder die Änderung von Fahrzeugpapieren geht. Sie bietet zudem die Möglichkeit, viele dieser Services durch die Online-Terminvereinbarung zeitlich optimal zu planen.
Die Zulassungsbehörde hält eine breite Palette an Dienstleistungen bereit. Dazu gehören unter anderem:
Um Ihr Fahrzeug offiziell nutzen zu dürfen, müssen Sie es anmelden und zulassen. Für die Zulassung eines Fahrzeugs, egal ob neu, gebraucht oder importiert, ist es erforderlich, dass der Hauptwohnsitz oder Firmensitz des Halters im Landkreis Osnabrück liegt. Das Straßenverkehrsamt bietet hierfür einen umfassenden Service an. Wichtig ist, dass Sie alle notwendigen Unterlagen für eine reibungslose Anmeldung mitbringen. Dazu zählen:
Eine Ummeldung Ihres Fahrzeugs kann unter verschiedensten Umständen erforderlich sein. Unabhängig vom Grund ist es wichtig, dass Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis Osnabrück liegt. Orientieren Sie sich für die notwendigen Dokumente an der Liste für die Fahrzeuganmeldung.
Sollten Sie eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung benötigen oder Ihr Kfz außer Betrieb setzen wollen, steht Ihnen das Straßenverkehrsamt unterstützend zur Seite. Neben den üblichen Dokumenten sind im Falle eines Ersatzes die Anzeige bei Diebstahl und die Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung notwendig. Für die Stilllegung Ihres Fahrzeugs müssen Sie die gleichen Unterlagen wie bei der Anmeldung sowie Ihre Kennzeichen bereithalten.
Für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen fallen Gebühren an, deren Höhe Ihnen vom zuständigen Sachbearbeiter mitgeteilt wird. Bezahlungen können Sie direkt bei Ihrem Termin in der Zulassungsbehörde vornehmen, wahlweise per Bargeld oder Girokarte.
Für eine effiziente Abwicklung Ihrer Anliegen empfiehlt es sich, vorab einen Termin online zu vereinbaren. Die Öffnungszeiten finden Sie auf der offiziellen Webseite, um Ihren Besuch optimal zu planen.
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