• Kfz-Kennzeichen online kaufen
  • schnelle Lieferzeit
  • Hotline: 06151 870 81 70 >> Mo.-So.: 8 - 21 Uhr

Wappen Landkreis Regensburg Zulassungsstelle Landkreis Regensburg


Ortsschild Landkreis Regensburg

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Regensburg

  • Altmühlstraße 6
    93059 Regensburg

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Regensburg

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Regensburg

Montag 07.30 - 15.00 Uhr
Dienstag 07.30 - 15.00 Uhr
Mittwoch 07.30 - 15.00 Uhr
Donnerstag 07.30 - 17.00 Uhr
Freitag 07.30 - 11.30 Uhr

Kennzeichen R jetzt reservieren

Terminreservierung für Landkreis Regensburg  




Zulassungsstelle Landkreis Regensburg

Hierfür ist die Zulassungsstelle Landkreis Regensburg befugt

Für die Anmeldung und Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Landkreis Regensburg befugt.

Für viele Angelegenheiten besteht die Option, hier online einen Termin zu buchen.

Welche Leistungen die Zulassungsstelle Landkreis Regensburg genau bietet

Die Zulassungsstelle Landkreis Regensburg bietet eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser finden Sie hier:

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto anmelden in Landkreis Regensburg

Ihre Kfz Zulassungsstelle Landkreis Regensburg ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, aus dem Ausland importiertes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer anmelden möchten. Um Ihr Auto in Landkreis Regensburg, Bayern anmelden zu können, ist es zwingend notwendig, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Landkreis Regensburg haben.

Wichtige Dokumente zur Kfz Zulassung in Landkreis Regensburg

Möchten Sie Ihr Kfz in Landkreis Regensburg zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen mitzubringen. Wer gut organisiert ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Landkreis Regensburg anmelden, benötigen Sie dazu weitere Unterlagen, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes als der Fahrzeughalter zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte darüber hinaus einen Handels- oder Vereinsregisterauszug wie auch eine Gewerbeanmeldung mit.

So melden Sie Ihr Auto in Landkreis Regensburg um

In verschiedenen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Landkreis Regensburg umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Landkreis Regensburg umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Landkreis Regensburg gezogen sind

Essentiell beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz weiterhin in Landkreis Regensburg befindet. In Bezug auf die notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben zusammengestellten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.

Beantragen von Ersatz der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) in Landkreis Regensburg

Wollen Sie beim Straßenverkehrsamt in Landkreis Regensburg (Bayern) Ersatz für die Zulassungsbescheinigung beantragen, müssen Sie auch dort mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sein. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Landkreis Regensburg optimal vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente vor dem Termin heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt mit.

Kfz außer Betrieb nehmen in Landkreis Regensburg

Gedenken Sie, Ihr Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr zu nutzen, jedoch trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. Auf diese Art können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Neben Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Regensburg dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung gefordert werden. Die Zeitspanne der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre beschränkt. Zusätzlich können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Landkreis Regensburg wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug betreffend der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.

Zahlungsmöglichkeiten bei Ihrem Termin in der Zulassungsstelle Landkreis Regensburg

Abhängig von der Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne erklärt. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Landkreis Regensburg direkt abgewickelt. Hierbei können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.


Zulassungsstellen in der Nähe


Zurück zur Suche