Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Rosenheim |
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Montag | 07.30 - 13.00 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 13.00 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | 07.30 - 12.00 Uhr |
Für die Anmeldung und auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Landkreis Rosenheim befugt.
Für viele Angelegenheiten besteht die Option, hier online einen Termin zu buchen.
Die Zulassungsstelle Landkreis Rosenheim bietet eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser sehen Sie hier:
In der Zulassungsstelle Landkreis Rosenheim können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:
Um Ihr Fahrzeug in Landkreis Rosenheim, Bayern anmelden zu können, ist es zwingend notwendig, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Landkreis Rosenheim haben.
Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Landkreis Rosenheim anmelden, sollten Sie optimal vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist notwendig, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:
Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Landkreis Rosenheim anmelden, benötigen Sie dazu weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes anstelle des Fahrzeughalters zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorweisen können.
In verschiedenen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Wichtig beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz weiterhin in Landkreis Rosenheim befindet. Die hierfür benötigten Papiere sind dieselben, wie in der oben bereits erstellten Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Fahrzeugs muss in Landkreis Rosenheim (Bayern) mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet sein. Zu Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Landkreis Rosenheim bringen Sie bitte diese Papiere mit:
Zu den Gründen für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I oder II zählen Verlust, Beschädigung und Diebstahl. Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorzeigen.
Die Zulassungsstelle Landkreis Rosenheim bietet eine bequeme digitale Lösung, mit der viele Vorgänge online erledigt werden können. Bei diesen Vorgängen handelt es sich sowohl um die Zulassung Ihres Autos oder Motorrads, die Umschreibung Ihres Fahrzeuges, die Außerbetriebsetzung als auch die Wiederzulassung Ihres Kfz. So können Sie sich ganz leicht den Weg zur Zulassungsstelle Landkreis Rosenheim und vor allem auch die unersetzliche Zeit sparen. Auch den gesamten Prozess von der Beantragung Ihres Kfz-Kennzeichens bis hin zur Zahlung können Sie hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} online abwickeln.
Einfach, schnell und kostengünstig von zu Hause! Mit geringem Zeitaufwand ist der Reservierungsprozess für Ihr Kfz-Kennzeichen ausgeführt. Unser Serviceportal bietet Ihnen dabei einen erstklassigen Schutz Ihrer Daten durch verschlüsselte Verbindungen. Um dies zu garantieren, erfüllen unsere Verfahren jederzeit die gegenwärtigen Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen.
Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn es auf absehbare Zeit nicht gefahren werden soll. Sie bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Die notwendigen Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Landkreis Rosenheim entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Zusätzlich müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Der Zeitraum der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre begrenzt. Die Zulassungsstelle Landkreis Rosenheim ist zudem der passende Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug betreffs nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.
Je nach Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne erklärt. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Landkreis Rosenheim direkt abgewickelt. Dazu können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.
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