Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Straubing-Bogen |
|
Montag | 07.45 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag | 07.45 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | 07.45 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 07.45 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | 07.45 - 12.00 Uhr |
Müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Landkreis Straubing-Bogen Ihr Anlaufpunkt.
Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Landkreis Straubing-Bogen enthält unterschiedliche Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.
In der Zulassungsstelle Landkreis Straubing-Bogen können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:
Um Ihr Auto in Landkreis Straubing-Bogen, Bayern anmelden zu können, ist es zwingend notwendig, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Landkreis Straubing-Bogen haben.
Möchten Sie Ihr Kfz in Landkreis Straubing-Bogen zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen herauszusuchen. Wer gut vorbereitet ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:
Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland kommt, in Landkreis Straubing-Bogen zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Kann der Fahrzeughalter selbst nicht zur Anmeldung erscheinen, muss für die entsandte Person eine Vollmacht ausgestellt werden. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss zudem ein Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
Es kann ganz verschiedene Gründe geben, aus denen Sie Ihr Fahrzeug ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Ganz wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Landkreis Straubing-Bogen, ist es auch beim Ummelden notwendig, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Hinsichtlich der notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben angefertigten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Autos muss in Landkreis Straubing-Bogen (Bayern) gemeldet sein. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Landkreis Straubing-Bogen richtig vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente vorher heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt mit.
Dank der Nutzung des Online-Services können Sie viele Vorgänge aber effizienter erledigen. Dazu gehören:
Den Weg zur Zulassungsstelle Landkreis Straubing-Bogen können Sie sich in diesen Fällen dementsprechend sparen. Außerdem können Sie bei dieser Zulassungsstelle hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} den Zulassungsprozess vom Kfz-Kennzeichen bis zur Zahlung online abwickeln.
So wickeln Sie die gesamte Anmeldung Ihres Autos bequem, schnell und kostengünstig von zu Hause aus ab. Innerhalb weniger Minuten haben Sie alle Schritte zur Beantragung Ihres neuen Kfz-Kennzeichens erledigt. Wegen der verschlüsselten Verbindungen sind Ihre Daten in unserem Serviceportal absolut sicher. Die von uns angewandten Verfahren, entsprechen zu jeder Zeit den aktuellsten Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.
Planen Sie, Ihr Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr zu nutzen, doch trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. Auf diese Art können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Neben Ihren Nummernschildern brauchen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Straubing-Bogen dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung benannt werden. Es ist erlaubt, das Fahrzeug für eine Dauer von nicht länger als sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Die Zulassungsstelle Landkreis Straubing-Bogen ist zudem der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund von nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.
Bedingt durch die Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne nennt. Die Zahlung kann in bar oder via EC-Karte erfolgen und muss in der Zulassungsstelle Landkreis Straubing-Bogen direkt verrichtet werden.
Zulassungsstellen in der Nähe