Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Landkreis Südliche Weinstraße |
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| Montag | 07.30 - 12.00 Uhr Termin nur nach Vereinbarung |
| Dienstag | 07.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Mittwoch | 07.30 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 07.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag | 07.30 - 11.30 Uhr |
Wenn Sie vorhaben, Ihr Fahrzeug anzumelden, umzumelden, oder spezielle Kennzeichen zu beantragen sowie Änderungen an den Fahrzeugpapieren vornehmen lassen möchten, ist die Kfz-Zulassungsstelle im Landkreis Ihre zentrale Anlaufstelle.
Die Möglichkeit, online einen Termin zu vereinbaren, erleichtert und beschleunigt die Abwicklung zahlreicher Vorgänge rund um die Fahrzeugzulassung.
Die Zulassungsbehörde stellt Ihnen eine breite Palette an Dienstleistungen zur Verfügung. Hierzu zählen:
Ein Fahrzeug zulassen oder anmelden zu lassen, ist ein Prozess, der durch die Zulassungsbehörde schnell und effizient durchgeführt werden kann. In der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Südliche Weinstraße können sowohl Neu- als auch Gebrauchtwagen, Importfahrzeuge, EU-Gebrauchtwagen und Oldtimer angemeldet werden. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass der Fahrzeughalter mit Hauptwohnsitz oder gewerblich im Landkreis Südliche Weinstraße ansässig ist.
Zur Vorbereitung auf Ihren Termin sollten folgende Dokumente bereitgehalten werden:
Zusätzliche Unterlagen sind für die Registrierung von ausländischen Fahrzeugen notwendig, darunter Kaufvertrag und COC-Papiere. Vertreter müssen eine Vollmacht vorlegen. Für juristische Personen sind Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung erforderlich.
Bei Umzug innerhalb des Landkreises oder Halterwechsel ist eine Ummeldung des Fahrzeugs erforderlich. Die hierfür benötigten Dokumente entsprechen denen der Erstzulassung.
Für den Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und II müssen der Personalausweis, die Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung sowie ggf. die vorhandenen Zulassungsbescheinigungen vorgelegt werden.
Viele Anliegen lassen sich über die Online-Services chnell und einfach von zu Hause aus erledigen. Dies umfasst die Anmeldung neuer Fahrzeuge, Umschreibungen, An- und Abmeldungen sowie die Beantragung von Kennzeichen.
Für die vorübergehende Stilllegung Ihres Fahrzeugs sind dieselben Unterlagen wie für die Anmeldung erforderlich. Die Außerbetriebsetzung kann bis zu sieben Jahre dauern.
Die anfallenden Gebühren können direkt vor Ort in der Kfz-Zulassungsstelle in Landkreis Südliche Weinstraße entweder bar oder mit Girokarte beglichen werden.
Die Terminvergabe und Öffnungszeiten können online eingesehen werden, um Ihnen eine planbare und bequeme Abwicklung Ihrer Zulassungsangelegenheiten zu ermöglichen.
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