Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Trier-Saarburg |
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Montag | 07.30 - 11.30 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 11.30 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 11.30 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 11.30 Uhr |
Freitag | 07.30 - 11.30 Uhr |
Für die Anmeldung und Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Landkreis Trier-Saarburg verantwortlich.
Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Landkreis Trier-Saarburg diverse Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei konkret handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.
Wollen Sie ein Kraftfahrzeug zulassen, das fabrikneu, importiert oder gebraucht ist, können Sie sich hierfür an die Kfz Zulassungsstelle in Landkreis Trier-Saarburg wenden. Ebenfalls ist die Anmeldung von Oldtimern möglich. Ganz gleich, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Landkreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.
Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Trier-Saarburg, sollten Sie sich gründlich vorbereiten, um ein weiteres Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:
Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Landkreis Trier-Saarburg weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) dabeihaben. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich durchführen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorlegen.
In unterschiedlichen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Gleich wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Landkreis Trier-Saarburg, ist es auch beim Ummelden vonnöten, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Die hierfür benötigten Unterlagen sind dieselben, wie in der oben bereits erstellten Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.
Gleichermaßen wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Trier-Saarburg (Rheinland-Pfalz) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung wichtig, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Für Ihren Termin im Straßenverkehrsamt Landkreis Trier-Saarburg bringen Sie bitte diese Unterlagen mit:
Der Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung kann aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl erfolgen. Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt mit.
Dank der Nutzung des Online-Services können Sie viele Vorgänge dagegen effizienter erledigen. Dazu gehören:
Sparen Sie schnell und ohne großen Aufwand Ihre wichtige Zeit und den Gang zur Zulassungsstelle Landkreis Trier-Saarburg. Zudem können Sie bei dieser Zulassungsstelle hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} den Zulassungsprozess vom Kfz-Kennzeichen bis zur Zahlung online abschließen.
So wickeln Sie die gesamte Anmeldung Ihres Autos bequem, schnell und kostengünstig von zu Hause aus ab. Den gesamten Reservierungsprozess für Ihr ausgewähltes Kfz-Kennzeichen durchlaufen Sie in nur wenigen Minuten. Aufgrund der verschlüsselten Verbindungen sind Ihre Daten in unserem Serviceportal absolut sicher. Die von uns angewandten Verfahren, entsprechen stets den aktuellsten Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.
Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie eine Möglichkeit sein, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verkaufen wollen, es aber trotz dessen aktuell nicht nutzen. So können Sie auf einfachem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Abgesehen von Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Trier-Saarburg dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung gefordert werden. Der Zeitraum der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre beschränkt. Zusätzlich können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Landkreis Trier-Saarburg wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug betreffend der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.
Bedingt durch die Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne erklärt. Die Zahlung kann in bar oder mittels EC-Karte durchgeführt werden und muss in der Zulassungsstelle Landkreis Trier-Saarburg direkt verrichtet werden.
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