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Wappen Landkreis Trier-Saarburg Zulassungsstelle Landkreis Trier-Saarburg


Ortsschild Landkreis.Trier-Saarburg

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Trier-Saarburg

  • Schlossberg 3
    54439 Saarburg

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Trier-Saarburg

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Trier-Saarburg

Montag 07.30 - 11.30 Uhr
Dienstag 07.30 - 11.30 Uhr
Mittwoch 07.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 07.30 - 11.30 Uhr
Freitag 07.30 - 11.30 Uhr

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Zulassungsstelle Landkreis Trier-Saarburg

Hiermit können Sie sich an die Kfz-Zulassungsstelle Landkreis Trier-Saarburg wenden

Für die Anmeldung und Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Landkreis Trier-Saarburg verantwortlich.

Alle Services auf einen Blick

Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Landkreis Trier-Saarburg diverse Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei konkret handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto zulassen Landkreis Trier-Saarburg

Wollen Sie ein Kraftfahrzeug zulassen, das fabrikneu, importiert oder gebraucht ist, können Sie sich hierfür an die Kfz Zulassungsstelle in Landkreis Trier-Saarburg wenden. Ebenfalls ist die Anmeldung von Oldtimern möglich. Ganz gleich, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Landkreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.

Diese Dokumente benötigen Sie für die Zulassung Ihres Autos in Landkreis Trier-Saarburg

Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Trier-Saarburg, sollten Sie sich gründlich vorbereiten, um ein weiteres Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Landkreis Trier-Saarburg weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) dabeihaben. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich durchführen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorlegen.

Auto ummelden in Landkreis Trier-Saarburg

In unterschiedlichen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Landkreis Trier-Saarburg umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Landkreis Trier-Saarburg umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Landkreis Trier-Saarburg gezogen sind

Gleich wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Landkreis Trier-Saarburg, ist es auch beim Ummelden vonnöten, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Die hierfür benötigten Unterlagen sind dieselben, wie in der oben bereits erstellten Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.

Hinweise zum Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung beim Straßenverkehrsamt Landkreis Trier-Saarburg

Gleichermaßen wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Trier-Saarburg (Rheinland-Pfalz) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung wichtig, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Für Ihren Termin im Straßenverkehrsamt Landkreis Trier-Saarburg bringen Sie bitte diese Unterlagen mit:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

Der Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung kann aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl erfolgen. Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt mit.

Anliegen, die Sie im Serviceportal der Zulassungsstelle Landkreis Trier-Saarburg durchführen können

Dank der Nutzung des Online-Services können Sie viele Vorgänge dagegen effizienter erledigen. Dazu gehören:

  • die Zulassung eines Neuwagens
  • die Zulassung eines Motorrads
  • das Umschreiben eines Fahrzeugs
  • die Außerbetriebsetzung wie auch die Wiederzulassung eines Fahrzeugs

Sparen Sie schnell und ohne großen Aufwand Ihre wichtige Zeit und den Gang zur Zulassungsstelle Landkreis Trier-Saarburg. Zudem können Sie bei dieser Zulassungsstelle hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} den Zulassungsprozess vom Kfz-Kennzeichen bis zur Zahlung online abschließen.

So wickeln Sie die gesamte Anmeldung Ihres Autos bequem, schnell und kostengünstig von zu Hause aus ab. Den gesamten Reservierungsprozess für Ihr ausgewähltes Kfz-Kennzeichen durchlaufen Sie in nur wenigen Minuten. Aufgrund der verschlüsselten Verbindungen sind Ihre Daten in unserem Serviceportal absolut sicher. Die von uns angewandten Verfahren, entsprechen stets den aktuellsten Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.

Kfz außer Betrieb nehmen in Landkreis Trier-Saarburg

Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie eine Möglichkeit sein, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verkaufen wollen, es aber trotz dessen aktuell nicht nutzen. So können Sie auf einfachem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Abgesehen von Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Trier-Saarburg dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung gefordert werden. Der Zeitraum der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre beschränkt. Zusätzlich können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Landkreis Trier-Saarburg wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug betreffend der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.

Das müssen Sie über die Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle Landkreis Trier-Saarburg wissen

Bedingt durch die Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne erklärt. Die Zahlung kann in bar oder mittels EC-Karte durchgeführt werden und muss in der Zulassungsstelle Landkreis Trier-Saarburg direkt verrichtet werden.


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