Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Würzburg |
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Montag | 07.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 12.00 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.30 Uhr |
Freitag | 07.30 - 12.00 Uhr |
Wollen Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Landkreis Würzburg Ihr Anlaufpunkt.
Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Landkreis Würzburg enthält verschiedenste Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.
Bei Ihrer Zulassungsstelle in Landkreis Würzburg haben Sie die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge anzumelden, die fabrikneu, importiert oder gebraucht sind. Auch Oldtimer können hier an- oder umgemeldet werden. Ganz gleich, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Landkreis Würzburg in Bayern haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.
Möchten Sie Ihr Kfz in Landkreis Würzburg zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen herauszusuchen. Wer gut organisiert ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:
Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland importiert wurde, in Landkreis Würzburg zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Kann der Fahrzeughalter in Persona nicht zur Anmeldung erscheinen, muss für die entsandte Person eine Vollmacht ausgestellt werden. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug wie auch eine Gewerbeanmeldung mit.
Es kann ganz verschiedene Gründe haben, warum Sie Ihr Fahrzeug ummelden möchten. Dies kann sein, ein Umzug innerhalb von Landkreis Würzburg, bei dem ggf. auch ein Halterwechsel stattgefunden hat, oder auch der Umzug aus einer anderen Stadt nach Landkreis Würzburg sein. Unerlässlich beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz immer noch in Landkreis Würzburg befindet. Hinsichtlich der notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben zusammengestellten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.
Wollen Sie beim Straßenverkehrsamt in Landkreis Würzburg (Bayern) Ersatz für die Zulassungsbescheinigung beantragen, müssen Sie auch dort gemeldet sein. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Landkreis Würzburg bestens vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente vorher heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgelisteten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.
Durch die Nutzung des Online-Services können Sie viele Vorgänge dagegen effizienter erledigen. Hierzu zählen beispielsweise das erstmalige Anmelden eines Neuwagens, das Umschreiben eines Autos, die Zulassung eines Motorrads oder auch eine Außerbetriebsetzung. Sparen Sie schnell und ohne großen Aufwand Ihre wichtige Zeit und den Weg zur Zulassungsstelle Landkreis Würzburg. Auch den ganzen Prozess von der Beantragung Ihres Kfz-Kennzeichens bis hin zur Zahlung können Sie hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} online abwickeln.
Einfach, schnell und kostengünstig von zu Hause! In der Zeit von weniger Minuten haben Sie alle Schritte zur Beantragung Ihres neuen Kfz-Kennzeichens vollzogen. Dank den verschlüsselten Verbindungen sind Ihre Daten in unserem Serviceportal absolut sicher. Die von uns angewandten Verfahren, entsprechen immer den aktuellsten Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.
Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn es auf bestimmte Zeit nicht genutzt werden soll. Sie bietet eine gute Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Landkreis Würzburg werden genau die gleichen Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Zusätzlich benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Der Zeitraum der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre begrenzt. Planen Sie, Ihr Kfz außer Betrieb zu nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Landkreis Würzburg.
Je nachdem, welche Dienstleistungen Sie in Anspruch genommen haben, werden unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte beim Termin nennen. Die Zahlung kann in bar oder mit der EC-Karte geschehen und muss in der Zulassungsstelle Landkreis Würzburg direkt verrichtet werden.
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