Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Leer |
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Montag | 08.00 - 15.30 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 15.30 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 15.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 15.30 Uhr |
Freitag | 08.00 - 13.00 Uhr |
Für alle Kraftfahrzeugbesitzer in Leer bietet die dort ansässige Zulassungsstelle eine breite Palette von Dienstleistungen an. Ob Sie Ihr Auto anmelden, ummelden oder ein Kennzeichen beantragen möchten, die Straßenverkehrsamt in Leer ist Ihr kompetenter Ansprechpartner.
In der Kfz-Straßenverkehrsamt in Leer (Ostfriesland) stehen Ihnen diverse Dienstleistungen zur Verfügung. Die folgende Auflistung gibt Ihnen einen Überblick:
Wenn Sie ein fabrikneues, importiertes oder gebrauchtes Fahrzeug zulassen möchten, können Sie dies bei der Kfz-Zulassungsstelle in Leer tun. Auch Oldtimer können hier angemeldet werden. Voraussetzung ist, dass Leer (Ostfriesland) in Niedersachsen Ihr Hauptwohnsitz ist. Dies gilt auch für Unternehmer, Gewerbetreibende oder Freiberufler, deren Hauptsitz in Leer liegt.
Um den Anmeldungsprozess in der Straßenverkehrsamt reibungslos zu gestalten, ist es wichtig, dass Sie alle erforderlichen Dokumente mitbringen. Dazu gehören:
Für die Anmeldung eines im Ausland gekauften Fahrzeugs in die Zulassungsstelle sind zusätzliche Dokumente wie Kaufvertrag, Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) erforderlich. Sollte eine andere Person das Fahrzeug für den Halter anmelden (zulassen), ist eine Vollmacht erforderlich. Bei der Anmeldung eines Kfz durch eine juristische Person, Firma oder Vereinigung muss zusätzlich ein Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie Ihr Fahrzeug ummelden müssen. Dazu gehören ein Umzug innerhalb von Leer, eventuell mit gleichzeitigem Halterwechsel, oder der Umzug von einer anderen Stadt nach Leer (Ostfriesland). Wichtig ist, dass Ihr Hauptwohnsitz weiterhin in Leer liegt. Die für die Ummeldung erforderlichen Unterlagen entsprechen denen, die für die Zulassung eines Kfz benötigt werden. Ein Fahrzeug kann sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen umgemeldet werden.
Wenn Sie einen Ersatz für Ihre Zulassungsbescheinigung in die Zulassungsstelle beantragen möchten, ist es wichtig, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters in Leer (Ostfriesland) befindet. Bitte bringen Sie für Ihren Termin im Straßenverkehrsamt folgende Unterlagen mit:
Gründe für einen Ersatz der Zulassungsbescheinigung können Verlust, Beschädigung oder Diebstahl sein. Bei einem Diebstahl muss eine Anzeige bei der Polizei erstattet und diese Anzeige der Zulassungsbehörde in Leer vorgelegt werden.
Wenn Sie Ihr Kfz vorübergehend nicht benötigen und es nicht verkaufen möchten, können Sie es außer Betrieb setzen. Dabei können Sie Kosten und Steuern sparen. Allerdings dürfen Sie Ihr Fahrzeug während dieser Zeit nicht nutzen. Die für die Abmeldung erforderlichen Unterlagen sind die gleichen wie für die Anmeldung. Zusätzlich werden Ihre Nummernschilder benötigt. Es ist zulässig, das Fahrzeug für eine Dauer von maximal sieben Jahren stillzulegen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Die Zulassungsstelle in Leer (Ostfriesland) ist auch Ihr Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug wegen fehlender Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.
Je nach den in Anspruch genommenen Leistungen fallen unterschiedlich hohe Gebühren an. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen vom zuständigen Beamten während Ihres Termins mitgeteilt. Die Zahlung kann in bar oder mit der EC-Karte erfolgen und muss direkt in der Zulassungsbehörde in Leer geleistet werden.
Sie können bequem von zu Hause aus einen Online-Termin vereinbaren bei der Zulassungsstelle, informieren Sie sich vorher über die aktuellen Öffnungszeiten.
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