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Wappen Lennestadt Zulassungsstelle Lennestadt


Ortsschild Lennestadt

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Olpe

  • Helmut-Kumpf-Straße 25
    57368 Lennestadt

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Olpe

  • Telefonnummer:
    02723 / 608-472, -473, -474
  • Faxnummer:
    02723 / 608-488
  • E-Mail-Adresse:

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Olpe

Montag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 17.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr


Dienstleistungen der Zulassungsbehörde in Lennestadt

Für alle Fahrzeugbesitzer in Lennestadt, die beabsichtigen, ihr Fahrzeug anzumelden, umzumelden, oder spezielle Dienstleistungen rund um das Kraftfahrzeug in Anspruch zu nehmen, steht das Straßenverkehrsamt bereit. Dieses Amt ist Ihre erste Anlaufstelle für eine Vielzahl von Vorgängen.

Breites Spektrum an Diensten beim Straßenverkehrsamt

Das Angebot des Straßenverkehrsamtes umfasst diverse Leistungen für Kraftfahrzeugbesitzer. Hierzu zählen:

  • ✅ An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • ✅ Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • ✅ Eintragungen, Änderungen und Berichtigungen
  • ✅ Meldung von Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen
  • ✅ Ausfertigung von Fahrzeugpapieren
  • ✅ Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigungen
  • ✅ Erst- und Neuerteilung von Fahrerlaubnissen sowie deren Erweiterung
  • ✅ Ausgabe von internationalen Führerscheinen und Bewohnerparkausweisen
  • ✅ Bereitstellung von Ersatzdokumenten und Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
  • ✅ Gewährung von Akteneinsicht

Fahrzeugregistrierung

Fahrzeughalter, die ein neues, importiertes oder gebrauchtes Fahrzeug zulassen und anmelden möchten, einschließlich Oldtimer, müssen ihren Hauptwohnsitz oder Firmensitz in Stadt Lennestadt haben. Dies ermöglicht eine reibungslose Registrierung des Fahrzeugs beim zuständigen Straßenverkehrsamt.

Notwendige Unterlagen für die Kfz-Zulassung

Um Ihr Kfz anzumelden, sind folgende Dokumente erforderlich:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • ✅ Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ✅ Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Bei der Registrierung eines ausländischen Fahrzeugs sind zusätzlich ein Kaufvertrag, die Originalrechnung und die COC-Bescheinigung notwendig. Vollmachten sind für abwesende Halter oder bei Firmenfahrzeugen entsprechende Registernachweise und Gewerbeanmeldungen vorzulegen.

Ummeldung eines Fahrzeugs

Ein Umzug innerhalb von Stadt Lennestadt oder von außerhalb erfordert die Ummeldung Ihres Fahrzeugs. Die hierfür notwendigen Unterlagen entsprechen jenen der Erstanmeldung.

Ersatz von Zulassungsbescheinigungen

Für den Ersatz von Zulassungsbescheinigungen bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl sind neben dem Ausweisdokument und der letzten Hauptuntersuchungsbescheinigung auch eine eidesstattliche Versicherung sowie ggf. vorhandene Zulassungsbescheinigungen mitzubringen.

Stilllegung eines Kfz

Die temporäre Stilllegung eines Fahrzeugs ist ebenfalls über die Zulassungsbehörde möglich, wobei die gleichen Dokumente wie bei der Anmeldung benötigt werden.

Zahlungsoptionen bei der Zulassungsstelle

Die Zulassungsbehörde bietet für die Begleichung der anfallenden Gebühren die Möglichkeit der Bar- oder Girokartenzahlung.

Für eine effiziente Abwicklung Ihrer Anliegen empfiehlt sich die vorherige online Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu minimieren und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Informieren Sie sich zudem über die aktuellen Öffnungszeiten, um Ihren Besuch optimal zu planen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie bequem online einen Termin vereinbaren, da die Terminvergabe digital erfolgt.


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