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Wappen Lingen Zulassungsstelle Lingen


Ortsschild Lingen

Anschrift der Zulassungsstelle Borken Kreis

  • Am Wall Süd 21
    49808 Lingen

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Borken Kreis

  • Telefonnummer:
    0591 8433-04
  • Faxnummer:
    0591 8433-62
  • E-Mail-Adresse:

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Borken Kreis

Montag 08.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

Weitere Zulassungsstellen für Kennzeichen "BOR"
Borken, Meppen | Borken

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Zulassungsdienstleistungen in Lingen: Eine umfassende Übersicht

Die Kfz-Zulassungsstelle ist Ihr zentraler Anlaufpunkt für eine Vielzahl von Aufgaben und Anliegen rund um die Zulassung Ihres Kraftfahrzeugs. Von der Anmeldung und Ummeldung Ihres Fahrzeugs über die Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten bis hin zur Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen - der Kfz Straßenverkehrsamt in Stadt Lingen ist Ihre kompetente Behörde für alle diese Belange. Sie fungiert als Verbindungsstelle zwischen den Fahrzeughaltern und den zuständigen Verkehrsbehörden und bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich der Fahrzeugzulassung an.

Umfang des Serviceangebots der Zulassungsstelle

Die Kfz-Zulassungsbehörde bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die das gesamte Spektrum der Fahrzeugzulassung abdecken. Ihre Dienstleistungen sind darauf ausgerichtet, den Prozess der Fahrzeugzulassung für die Bürger von Lingen so einfach und bequem wie möglich zu gestalten. Dazu gehören:

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen: Sie können Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle in Stadt Lingen an- oder abmelden. Dies ist notwendig, wenn Sie ein neues Fahrzeug erwerben oder Ihr altes Fahrzeug verkaufen.
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten: Der Straßenverkehrsamt ist zuständig für die Ausgabe von Nummernschildern und Prüfplaketten. Sie stellt sicher, dass Ihr Fahrzeug korrekt gekennzeichnet ist und alle erforderlichen Plaketten aufweist.
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung von Fahrzeugdokumenten: Wenn sich Ihre persönlichen Daten oder die Daten Ihres Fahrzeugs ändern, ist die Zulassungsbehörde dafür zuständig, diese Änderungen in den Fahrzeugdokumenten zu vermerken.
  • Meldung von Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen: Wenn Ihre Nummernschilder verloren gehen oder gestohlen werden, können Sie dies bei der Straßenverkehrsamt melden. Sie erhalten dann neue Kennzeichen.
  • Ausstellung von Kfz-Papieren: Die Zulassungsbehörde stellt alle notwendigen Dokumente für Ihr Fahrzeug aus, einschließlich der Zulassungsbescheinigung und des Fahrzeugscheins.
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II): Wenn Ihre Kfz-Dokumente verloren gehen oder beschädigt werden, können Sie bei der Zulassungsstelle Ersatzdokumente beantragen.
  • Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis: Wenn Sie Ihren Führerschein zum ersten Mal erwerben oder eine Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen möchten, können Sie dies bei der Straßenverkehrsamt tun.
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Wenn Sie eine Lizenz zur Beförderung von Fahrgästen benötigen, zum Beispiel als Taxifahrer, können Sie diese bei der Zulassungsbehörde beantragen.
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug: Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde und Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen möchten, können Sie dies bei der Zulassungsstelle tun.
  • Internationaler Führerschein: Wenn Sie im Ausland Auto fahren möchten, können Sie bei der Straßenverkehrsamt einen internationalen Führerschein beantragen.
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen und Ersatzdokumenten: Wenn Sie einen Bewohnerparkausweis benötigen oder Ihre Fahrzeugdokumente verloren haben, können Sie bei der Zulassungsbehörde Ersatzdokumente beantragen.
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen: Wenn Sie aufgrund einer Schwerbehinderung einen besonderen Parkausweis benötigen, können Sie diesen bei der Zulassungsstelle beantragen.
  • Akteneinsicht: Bei Bedarf können Sie bei der Straßenverkehrsamt Einsicht in die Akten Ihres Fahrzeugs nehmen.

Fahrzeugzulassung in der Zulassungsstelle in Lingen

In der Zulassungsbehörde haben Sie die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug anzumelden. Dies gilt für fabrikneue Fahrzeuge ebenso wie für importierte oder gebrauchte Fahrzeuge. Auch Oldtimer können hier problemlos an- oder umgemeldet werden. Unabhängig vom Ursprung Ihres Fahrzeugs ist es wichtig, dass Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Lingen in Niedersachsen haben. Dies gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen und Gewerbetreibende. Durch die zentrale Lage der Zulassungsstelle und die gute Erreichbarkeit können Sie Ihre Fahrzeugzulassung schnell und unkompliziert erledigen.

Benötigte Unterlagen für die Kfz-Zulassung

Um den Prozess der Kfz-Zulassung so effizient wie möglich zu gestalten, ist es wichtig, dass Sie alle erforderlichen Dokumente zur Hand haben. Dies erspart Ihnen unnötige Wege und Wartezeiten. Im Folgenden finden Sie eine Liste der für die Anmeldung eines Fahrzeugs erforderlichen Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass: Zur Überprüfung Ihrer Identität und Ihres Wohnsitzes benötigt die Zulassungsstelle eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II: Diese Dokumente enthalten alle wichtigen Daten zu Ihrem Fahrzeug und sind daher unerlässlich für die Anmeldung.
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung: Um zu bestätigen, dass Ihr Fahrzeug verkehrssicher ist, benötigt die Zulassungsbehörde einen Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung.
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer: Diese Nummer bestätigt, dass Ihr Fahrzeug versichert ist. Sie wird von Ihrer Kfz-Versicherung ausgestellt.
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer: Um die Kfz-Steuer automatisch von Ihrem Konto einziehen zu können, benötigt der Straßenverkehrsamt eine Einzugsermächtigung von Ihnen.

Für ausländische Fahrzeuge sind zusätzlich noch weitere Dokumente erforderlich, darunter der Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Sollte eine andere Person das Fahrzeug für Sie anmelden, benötigt diese eine Vollmacht von Ihnen. Für juristische Personen, Firmen und Vereine sind zusätzlich ein Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung erforderlich.

Ummeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle

Es gibt verschiedene Situationen, in denen eine Ummeldung Ihres Fahrzeugs erforderlich ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie innerhalb von Lingen umziehen, wenn ein Halterwechsel stattfindet oder wenn Sie aus einer anderen Stadt nach Lingen ziehen. Bei einer Ummeldung ist es wichtig, dass Ihr Hauptwohnsitz weiterhin in Stadt Lingen liegt. Die für eine Ummeldung erforderlichen Unterlagen entsprechen denen, die auch für die Zulassung eines Fahrzeugs benötigt werden. Eine Ummeldung ist sowohl für private Fahrzeughalter als auch für Unternehmen möglich. Der Straßenverkehrsamt unterstützt Sie dabei, die Ummeldung Ihres Fahrzeugs schnell und unkompliziert zu erledigen.

Beantragung eines Ersatzes der Zulassungsbescheinigung

Wenn Sie einen Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II benötigen, können Sie diesen bei der Zulassungsstelle beantragen. Dies kann zum Beispiel notwendig sein, wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung verloren haben oder wenn diese beschädigt wurde. Für die Beantragung eines Ersatzes müssen Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz in Stadt Lingen gemeldet sein. Folgende Unterlagen müssen Sie für die Beantragung eines Ersatzes mitbringen:

  • ✅ Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • ✅ Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • ✅ Eidesstattliche Versicherung
  • ✅ ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, wenn nur ein Teil ersetzt werden muss

Sollten Sie die Zulassungsbescheinigung verloren haben oder sollte sie gestohlen worden sein, müssen Sie zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Anzeige müssen Sie dann zusammen mit den oben genannten Dokumenten bei der Zulassungsbehörde in Lingen vorlegen.

Stilllegung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle in Lingen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum nicht nutzen möchten, können Sie es bei der Straßenverkehrsamt stilllegen. Dies kann eine sinnvolle Option sein, wenn Sie beispielsweise für eine längere Zeit ins Ausland reisen oder wenn Sie Ihr Fahrzeug aus anderen Gründen nicht benötigen. Durch die Stilllegung können Sie Kosten für Versicherung und Steuern sparen. Während der Zeit der Stilllegung ist es jedoch nicht erlaubt, mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen. Für die Stilllegung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie die gleichen Unterlagen wie für die Anmeldung, zusätzlich müssen Sie Ihre Nummernschilder vorlegen. Es ist möglich, das Fahrzeug für bis zu sieben Jahre stillzulegen und danach wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren. Wenn Sie Ihr Fahrzeug verschrotten möchten, können Sie sich ebenfalls an die Zulassungsstelle in Stadt Lingen wenden.

Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsbehörde

Die Gebühren für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Zulassungsstelle variieren je nach Art und Umfang der Dienstleistung. Die genaue Höhe der Gebühren wird Ihnen von dem für Sie zuständigen Mitarbeiter der mitgeteilt. Die Zahlung kann direkt vor Ort in der Straßenverkehrsamt in bar oder per EC-Karte erfolgen.

Um den Service der Zulassungsstelle zu nutzen, können Sie online einen Termin vereinbaren. Dies erleichtert die Planung und verkürzt die Wartezeiten. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Öffnungszeiten der Zulassungsstelle, um Ihren Besuch entsprechend zu planen.


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