Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Borken Kreis |
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Montag | 08.00 - 15.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 15.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Die Kfz-Zulassungsstelle ist Ihr zentraler Anlaufpunkt für eine Vielzahl von Aufgaben und Anliegen rund um die Zulassung Ihres Kraftfahrzeugs. Von der Anmeldung und Ummeldung Ihres Fahrzeugs über die Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten bis hin zur Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen - der Kfz Straßenverkehrsamt in Stadt Lingen ist Ihre kompetente Behörde für alle diese Belange. Sie fungiert als Verbindungsstelle zwischen den Fahrzeughaltern und den zuständigen Verkehrsbehörden und bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich der Fahrzeugzulassung an.
Die Kfz-Zulassungsbehörde bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen an, die das gesamte Spektrum der Fahrzeugzulassung abdecken. Ihre Dienstleistungen sind darauf ausgerichtet, den Prozess der Fahrzeugzulassung für die Bürger von Lingen so einfach und bequem wie möglich zu gestalten. Dazu gehören:
In der Zulassungsbehörde haben Sie die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug anzumelden. Dies gilt für fabrikneue Fahrzeuge ebenso wie für importierte oder gebrauchte Fahrzeuge. Auch Oldtimer können hier problemlos an- oder umgemeldet werden. Unabhängig vom Ursprung Ihres Fahrzeugs ist es wichtig, dass Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Lingen in Niedersachsen haben. Dies gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen und Gewerbetreibende. Durch die zentrale Lage der Zulassungsstelle und die gute Erreichbarkeit können Sie Ihre Fahrzeugzulassung schnell und unkompliziert erledigen.
Um den Prozess der Kfz-Zulassung so effizient wie möglich zu gestalten, ist es wichtig, dass Sie alle erforderlichen Dokumente zur Hand haben. Dies erspart Ihnen unnötige Wege und Wartezeiten. Im Folgenden finden Sie eine Liste der für die Anmeldung eines Fahrzeugs erforderlichen Dokumente:
Für ausländische Fahrzeuge sind zusätzlich noch weitere Dokumente erforderlich, darunter der Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Sollte eine andere Person das Fahrzeug für Sie anmelden, benötigt diese eine Vollmacht von Ihnen. Für juristische Personen, Firmen und Vereine sind zusätzlich ein Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Es gibt verschiedene Situationen, in denen eine Ummeldung Ihres Fahrzeugs erforderlich ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie innerhalb von Lingen umziehen, wenn ein Halterwechsel stattfindet oder wenn Sie aus einer anderen Stadt nach Lingen ziehen. Bei einer Ummeldung ist es wichtig, dass Ihr Hauptwohnsitz weiterhin in Stadt Lingen liegt. Die für eine Ummeldung erforderlichen Unterlagen entsprechen denen, die auch für die Zulassung eines Fahrzeugs benötigt werden. Eine Ummeldung ist sowohl für private Fahrzeughalter als auch für Unternehmen möglich. Der Straßenverkehrsamt unterstützt Sie dabei, die Ummeldung Ihres Fahrzeugs schnell und unkompliziert zu erledigen.
Wenn Sie einen Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II benötigen, können Sie diesen bei der Zulassungsstelle beantragen. Dies kann zum Beispiel notwendig sein, wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung verloren haben oder wenn diese beschädigt wurde. Für die Beantragung eines Ersatzes müssen Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz in Stadt Lingen gemeldet sein. Folgende Unterlagen müssen Sie für die Beantragung eines Ersatzes mitbringen:
Sollten Sie die Zulassungsbescheinigung verloren haben oder sollte sie gestohlen worden sein, müssen Sie zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Anzeige müssen Sie dann zusammen mit den oben genannten Dokumenten bei der Zulassungsbehörde in Lingen vorlegen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum nicht nutzen möchten, können Sie es bei der Straßenverkehrsamt stilllegen. Dies kann eine sinnvolle Option sein, wenn Sie beispielsweise für eine längere Zeit ins Ausland reisen oder wenn Sie Ihr Fahrzeug aus anderen Gründen nicht benötigen. Durch die Stilllegung können Sie Kosten für Versicherung und Steuern sparen. Während der Zeit der Stilllegung ist es jedoch nicht erlaubt, mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen. Für die Stilllegung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie die gleichen Unterlagen wie für die Anmeldung, zusätzlich müssen Sie Ihre Nummernschilder vorlegen. Es ist möglich, das Fahrzeug für bis zu sieben Jahre stillzulegen und danach wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren. Wenn Sie Ihr Fahrzeug verschrotten möchten, können Sie sich ebenfalls an die Zulassungsstelle in Stadt Lingen wenden.
Die Gebühren für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Zulassungsstelle variieren je nach Art und Umfang der Dienstleistung. Die genaue Höhe der Gebühren wird Ihnen von dem für Sie zuständigen Mitarbeiter der mitgeteilt. Die Zahlung kann direkt vor Ort in der Straßenverkehrsamt in bar oder per EC-Karte erfolgen.
Um den Service der Zulassungsstelle zu nutzen, können Sie online einen Termin vereinbaren. Dies erleichtert die Planung und verkürzt die Wartezeiten. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Öffnungszeiten der Zulassungsstelle, um Ihren Besuch entsprechend zu planen.
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