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Wappen Lörrach Zulassungsstelle Lörrach


Ortsschild Lörrach

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Lörrach

  • Brombacher Straße 93
    79539 Lörrach

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Lörrach

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Lörrach

Montag 08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.30 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Freitag 08.00 - 12.30 Uhr


Orte im Zulassungsbezirk Lörrach

Karl-Fürstenberg-Str. 17 79618 Rheinfelden Telefon: 07621 / 410-3192, -3194, -3195 Fax: 07621 / 410-3198 E-Mail: kfzzulassung@loerrach-landkreis.de Hebelstraße 18 79650 Schopfheim Telefon: 07621 / 410-3182 bis -3185 Fax: 07621 / 410-3196 E-Mail: kfzzulassung@loerrach-landkreis.de

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Zulassungsstelle Lörrach

Zulassungsstelle Lörrach Dienstleistungen und Services

Möchten Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Lörrach Ihr Anlaufpunkt.

Die Online-Buchung eines Termins ist dabei für viele Angelegenheiten hier möglich.

Welche Services die Zulassungsstelle Lörrach konkret bietet

Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Lörrach verschiedene Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei konkret handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Kfz-Zulassung Lörrach

Ihre Kfz Zulassungsstelle Lörrach ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, aus dem Ausland eingeführtes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer auf sich anmelden lassen möchten. Essentiell für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Lörrach in Baden-Württemberg haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Lörrach haben.

Diese Papiere benötigen Sie für die Zulassung Ihres Autos in Lörrach

Möchten Sie Ihr Kfz in Lörrach zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen bereitzuhalten. Wer gut vorbereitet ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Lörrach anmelden, benötigen Sie dazu weitere Papiere, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes als der Fahrzeughalter zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung mit.

Auto ummelden in Lörrach

Vielerlei Geschehnisse können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Vielleicht sind Sie kürzlich umgezogen, ganz gleich, ob innerhalb von Lörrach oder aus einer anderen Stadt. Bei diesem Umzug kann auch ein Halterwechsel stattgefunden haben. Dabei ist es unbedingt notwendig, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Autos in Lörrach verbleibt. Die hierfür benötigten Unterlagen sind dieselben, wie in der oben aufgeführten Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.

So kommen Sie an Ersatz der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) in Lörrach

Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Fahrzeugs muss in Lörrach (Baden-Württemberg) gemeldet sein. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Lörrach richtig vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente vorher heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorzeigen.

Kfz außer Betrieb nehmen in Lörrach

Planen Sie, Ihr Fahrzeug für einen voraussehbaren Zeitraum nicht mehr zu nutzen, doch trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. So können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Abgesehen von Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Lörrach dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung genannt werden. Eine Außerbetriebnahme Ihres Kfz darf einen Zeitrahmen von sieben Jahren nicht überschreiten. Die Zulassungsstelle Lörrach ist zudem der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug angesichts nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.

Kosten und Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle Lörrach

Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird entsprechend eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen selbstverständlich der zuständige Beamte. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Lörrach sofort nach dem Termin abgewickelt. Hierfür können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.


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