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Wappen Lübeck-Kücknitz Zulassungsstelle Lübeck-Kücknitz


Ortsschild Lübeck-Kücknitz

Anschrift der Zulassungsstelle Lübeck

  • Kirchplatz 7 a/b
    23569 Lübeck

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Lübeck

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Lübeck

Montag 08.00 - 14.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 14.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

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Zulassungsstelle Lübeck-Kücknitz

Befugnisse der Zulassungsstelle Lübeck-Kücknitz

Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Lübeck-Kücknitz kümmert sich um die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Änderung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren.

Die unterschiedlichen Leistungen auf einen Blick

Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Lübeck-Kücknitz verschiedene Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei konkret handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Kfz-Zulassung Lübeck-Kücknitz

In der Zulassungsstelle Lübeck-Kücknitz können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:

  • Neu- und Gebrauchtwagen
  • Importwagen aus dem Ausland
  • Gebrauchtwagen aus dem EU-Ausland
  • Oldtimer

Ungeachtet davon, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Lübeck-Kücknitz in Schleswig-Holstein haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.

Für die Kfz Zulassung in Lübeck-Kücknitz notwendige Dokumente

Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Lübeck-Kücknitz, sollten Sie sich präzise vorbereiten, um ein zweites Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Lübeck-Kücknitz weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) mitbringen. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich durchführen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte darüber hinaus einen Handels- oder Vereinsregisterauszug wie auch eine Gewerbeanmeldung mit.

So melden Sie Ihr Auto in Lübeck-Kücknitz um

In verschiedenen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Dazu gehört ein Umzug innerhalb von Lübeck-Kücknitz (möglicherweise mit gleichzeitigem Halterwechsel) und der Umzug von einer anderen Stadt nach Lübeck-Kücknitz. Gleichermaßen wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Lübeck-Kücknitz, ist es auch beim Ummelden unerlässlich, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Bezüglich der notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben zusammengestellten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.

Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II beim Straßenverkehrsamt Lübeck-Kücknitz

Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Autos muss in Lübeck-Kücknitz (Schleswig-Holstein) seinen Hauptwohnsitz haben. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Lübeck-Kücknitz richtig vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente vorher heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorweisen können.

Außerbetriebsetzung eines Kfz in Lübeck-Kücknitz

Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn es für gewissen Zeit nicht gebraucht werden soll. Sie bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Lübeck-Kücknitz werden Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Außerdem benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Eine Stilllegung Ihres Kfz darf einen Zeitraum von sieben Jahren nicht überschreiten. Die Zulassungsstelle Lübeck-Kücknitz ist zudem Ihr richtiger Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund von nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.

Das müssen Sie über die Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle Lübeck-Kücknitz wissen

Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird entsprechend eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen selbstverständlich der zuständige Beamte. In der Zulassungsstelle Lübeck-Kücknitz müssen die Zahlungen direkt vorgenommen werden. Beides, Barzahlung wie auch die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.


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