Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Mansfeld-Südharz |
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Montag | 08.30 - 15.00 Uhr |
Dienstag | 08.30 - 17.30 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
Donnerstag | 08.30 - 15.00 Uhr |
Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Möchten Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Mansfelder Land für Sie zuständig.
Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Mansfelder Land beinhaltet unterschiedliche Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.
Bei Ihrer Zulassungsstelle in Mansfelder Land haben Sie die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge zuzulassen, die fabrikneu, importiert oder gebraucht sind. Auch Oldtimer können hier an- oder umgemeldet werden. Um Ihr Auto in Mansfelder Land, Sachsen-Anhalt anmelden zu können, ist es zwingend erfordelich, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Mansfelder Land haben.
Möchten Sie Ihr Kfz in Mansfelder Land zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen bereitzuhalten. Wer gut organisiert ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:
Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland stammt, in Mansfelder Land zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Kann der Fahrzeughalter in Persona nicht zur Anmeldung erscheinen, muss für die entsandte Person eine Vollmacht ausgestellt werden. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorweisen können.
In verschiedenen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Dazu gehört ein Umzug innerhalb von Mansfelder Land (eventuell mit gleichzeitigem Halterwechsel) und der Umzug von einer anderen Stadt nach Mansfelder Land. Wichtig beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz weiterhin in Mansfelder Land befindet. Um sich perfekt auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies berücksichtigen, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.
Ganz wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Mansfelder Land (Sachsen-Anhalt) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung essentiell, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Mansfelder Land sollten Sie die hier aufgeführten Dokumente zusammensuchen und sie vor Ort bereithalten:
Zu den Gründen für einen Antrag auf Ersatz eines oder beider Teile der Zulassungsbescheinigung zählen Verlust, Beschädigung und Diebstahl. Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorweisen können.
Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn Sie als Halter es zwar für einen absehbaren Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf aber nicht infrage kommt. Sie bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Neben Ihren Nummernschildern brauchen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Mansfelder Land dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung benannt werden. Es ist zulässig, das Fahrzeug für eine Dauer von nicht länger als sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Die Zulassungsstelle Mansfelder Land ist zudem der passende Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug betreffs nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.
Je nach Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne erklärt. Die Zahlung kann in bar oder via EC-Karte geschehen und muss in der Zulassungsstelle Mansfelder Land direkt verrichtet werden.
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