Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Erzgebirgskreis |
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| Montag | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 08.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 - 18.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Marienberg kümmert sich um die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugpapieren.
Dabei können Sie für viele Belange auf digitalem Weg hier einen Termin ausmachen.
Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Marienberg enthält verschiedenste Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.
Ihre Kfz Zulassungsstelle Marienberg ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, aus dem Ausland importiertes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer zulassen möchten. Unerlässlich für die Anmeldung Ihres Autos ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Marienberg in Sachsen haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Marienberg haben.
Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Marienberg anmelden, sollten Sie gut vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist wichtig, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:
Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Marienberg weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) vorlegen. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich durchführen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte darüber hinaus einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung mit.
In verschiedenen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Wichtig beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz immer noch in Marienberg befindet. Die hierfür benötigten Papiere sind dieselben, wie in der oben aufgeführten Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Kfz muss in Marienberg (Sachsen) mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet sein. Zu Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Marienberg bringen Sie bitte diese Unterlagen mit:
Der Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung darf aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl erfolgen. Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt mit.
Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie infrage kommen, sollten Sie Ihr Kfz vorerst nicht benötigen, es jedoch nicht verkaufen wollen. So können Sie auf schnellem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Abgesehen von Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Marienberg dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung genannt werden. Eine Außerbetriebnahme Ihres Kfz darf einen Zeitrahmen von sieben Jahren nicht überschreiten. Planen Sie, Ihr Fahrzeug außer Betrieb zu nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Marienberg.
Je nachdem, welche Dienstleistungen Sie in Anspruch genommen haben, werden unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte vor Ort nennen. In der Zulassungsstelle Marienberg müssen die Zahlungen direkt vorgenommen werden. Beides, Barzahlung und auch die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.
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