Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Landkreis Miesbach |
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Montag | 07.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 13.30 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 13.30 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 11.30 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr |
Freitag | 07.30 - 11.30 Uhr |
Das Straßenverkehrsamt in Miesbach bietet eine breite Palette von Dienstleistungen für Fahrzeughalter. Ob es um die Erstanmeldung eines Kraftfahrzeugs, die Ummeldung, die Aktualisierung von Fahrzeugpapieren oder die Beantragung von speziellen Kennzeichen geht, die Zulassungsbehörde steht Ihnen zur Seite. Darüber hinaus ist es möglich, Termine online zu vereinbaren, um Wartezeiten zu verkürzen.
Für alle Anliegen rund um die Zulassung Ihres Fahrzeugs ist das Straßenverkehrsamt Ihre erste Anlaufstelle. Das Serviceangebot umfasst:
Um Ihr Auto in Betrieb zu nehmen, müssen Sie es bei der zuständigen Zulassungsstelle anmelden und zulassen. Die Zuständigkeit der Kfz-Zulassungsstelle erstreckt sich auf die Anmeldung von Neufahrzeugen, Importfahrzeugen, Gebrauchtwagen und Oldtimern, sofern Ihr Hauptwohnsitz oder der Sitz Ihres Unternehmens in Stadt Miesbach liegt.
Um Ihr Fahrzeug anzumelden, benötigen Sie folgende Dokumente:
Für die Anmeldung eines importierten Fahrzeugs sind zusätzliche Dokumente erforderlich, wie der Kaufvertrag und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC).
Wenn Sie innerhalb von Stadt Miesbach umziehen oder aus einer anderen Stadt zuziehen, ist eine Ummeldung Ihres Fahrzeugs erforderlich. Die benötigten Dokumente entsprechen denen der Erstanmeldung.
Für den Ersatz einer verlorenen, gestohlenen oder beschädigten Zulassungsbescheinigung benötigen Sie neben einem Ausweisdokument auch die Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung sowie gegebenenfalls eine eidesstattliche Versicherung.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend stilllegen möchten, können Sie dies ebenfalls beim Straßenverkehrsamt beantragen. Die erforderlichen Dokumente sind dieselben wie bei der Anmeldung.
Die Gebühren für die verschiedenen Dienstleistungen teilt Ihnen das Personal der Zulassungsbehörde mit. Zahlungen können sowohl bar als auch mit Girokarte vorgenommen werden.
Um Wartezeiten zu vermeiden und die Öffnungszeiten optimal zu nutzen, empfiehlt sich die Terminvergabe durch das Vereinbaren eines Online-Termins.
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