Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Mühldorf am Inn |
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Montag | Mo. 07.30 - 16.00 Uhr |
Dienstag | Mo. 07.30 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | Mo. 07.30 - 16.00 Uhr |
Donnerstag | Mo. 07.30 - 16.00 Uhr |
Freitag | Mo. 07.30 - 12.00 Uhr |
Für alle Fahrzeughalter in Mühldorf am Inn ist das Straßenverkehrsamt der erste Anlaufpunkt, wenn es um die An- oder Abmeldung von Fahrzeugen, die Eintragung von Änderungen in Fahrzeugdokumente, die Beantragung von neuen Kennzeichen und vieles mehr geht. Die Terminvereinbarung gestaltet sich dank der Option, online einen Termin zu vereinbaren, sehr einfach und kundenfreundlich.
Das Straßenverkehrsamt bietet ihren Kundinnen und Kunden ein breites Spektrum an Services. Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht:
Sollten Sie ein neues, importiertes oder gebrauchtes Auto zulassen und anmelden wollen, sind Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle an der richtigen Adresse. Auch Oldtimer können hier angemeldet werden, vorausgesetzt, Ihr Hauptwohnsitz oder der Firmensitz befindet sich in Stadt Mühldorf am Inn.
Um eine reibungslose Anmeldung Ihres Fahrzeugs zu gewährleisten, sollten Sie folgende Dokumente bereithalten:
Bei der Anmeldung eines Fahrzeugs aus dem Ausland kommen zusätzliche Dokumente wie der Kaufvertrag und die EG-Übereinstimmungserklärung hinzu.
Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn Sie innerhalb von Stadt Mühldorf am Inn umziehen oder Ihr Auto auf einen neuen Halter umschreiben lassen möchten. Die für die Kfz-Zulassung benötigten Dokumente gelten auch hier.
Für den Ersatz der Zulassungsbescheinigung müssen Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz in Stadt Mühldorf am Inn gemeldet sein und die entsprechenden Dokumente, wie Ausweisdokumente und die Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung, vorlegen.
Die Zulassungsbehörde bietet diverse Online-Services an, um Ihnen den Behördengang zu ersparen. Hierzu zählen die Neuzulassung, das Umschreiben oder die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen.
Falls Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend stilllegen möchten, unterstützt Sie das Straßenverkehrsamt auch in diesem Anliegen. Die erforderlichen Dokumente entsprechen denen der Fahrzeuganmeldung.
Die Höhe der Gebühren variiert je nach Dienstleistung. Diese werden Ihnen bei Ihrem Termin mitgeteilt. Die Bezahlung erfolgt direkt vor Ort, wobei sowohl Barzahlung als auch Kartenzahlung möglich ist.
Die Terminvergabe bei der Zulassungsbehörde ist effizient organisiert und kann online erfolgen, wobei die Öffnungszeiten kundenfreundlich gestaltet sind.
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