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Wappen Neu-Ulm Zulassungsstelle Neu-Ulm


Ortsschild Neu-Ulm

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Neu-Ulm

  • Kantstr. 8
    89231 Neu-Ulm

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Neu-Ulm

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Neu-Ulm

Montag 07.30 - 12.30 Uhr
Dienstag 07.30 - 12.30 Uhr
Mittwoch 07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag 07.30 - 17.30 Uhr
Freitag 07.30 - 12.30 Uhr

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Dienstleistungen der Zulassungsbehörde in Neu-Ulm für Fahrzeughalter

Die Zulassungsbehörde in Neu-Ulm ist Ihre erste Anlaufstelle, wenn es um die Zulassung, Ummeldung, oder auch um die Aktualisierung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten geht. Zudem ist sie verantwortlich für die Ausgabe von Kennzeichen. Für Besitzer von Kraftfahrzeugen ermöglicht die Behörde bequem die Option, online einen Termin zu vereinbaren.

Umfangreiche Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsstelle

Das Straßenverkehrsamt bietet eine breite Palette an Dienstleistungen an. Hierzu zählen insbesondere:

  • ✅ Anmeldung und Abmeldung von Fahrzeugen
  • ✅ Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • ✅ Eintragungen, Änderungen und Berichtigungen
  • ✅ Meldung von Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen
  • ✅ Ausfertigung von Kfz-Dokumenten
  • ✅ Ersatz von Kennzeichen und Zulassungsbescheinigungen
  • ✅ Erteilung und Erweiterung von Fahrerlaubnissen
  • ✅ Ausgabe von Internationalen Führerscheinen
  • ✅ Bewohnerparkausweise und Ersatzdokumente
  • ✅ Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
  • ✅ Einsichtnahme in Akten

Kfz zulassen und anmelden

Für die Zulassung eines Neuwagens, eines Importfahrzeugs oder eines Gebrauchtwagens wenden Sie sich bitte an die Straßenverkehrsamt. Ihr Hauptwohnsitz oder der Sitz Ihres Unternehmens muss in Stadt Neu-Ulm liegen. Folgende Dokumente si nd erforde rlich:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • ✅ Nachweis über die Hauptuntersuchung
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ✅ Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Für Importfahrzeuge sind zusätzliche Dokumente wie Kaufvertrag und COC-Erklärung notwendig. Bei Vertretung ist eine Vollmacht erforderlich.

Fahrzeug ummelden

Das Ummelden eines Fahrzeugs erfordert, dass Ihr Hauptwohnsitz sich dort befindet. Die notwendigen Unterlagen entsprechen denen der Fahrzeuganmeldung.

Ersatz der Zulassungsbescheinigung

Für den Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II müssen Sie in Stadt Neu-Ulm gemeldet sein und folgende Dokumente mitbringen:

  • ✅ Ausweisdokument
  • ✅ Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • ✅ Eidesstattliche Versicherung
  • ✅ Kfz stilllegen in Neu-Ulm

Zur Stilllegung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie die gleichen Dokumente wie zur Anmeldung. Die Stilllegung darf bis zu sieben Jahre andauern.

Zahlungsmodalitäten

Die Gebühren variieren je nach Dienstleistung. Die Zahlung kann bar oder mit EC-Karte direkt bei der Zulassungsbehörde erfolgen.

Für weitere Informationen, insbesondere zu den Öffnungszeiten oder um einen Online-Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle zu vereinbaren, besuchen Sie bitte die entsprechende Webseite oder kontaktieren Sie direkt das Straßenverkehrsamt in Stadt Neu-Ulm.


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