Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Neu-Ulm |
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Montag | 07.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 12.30 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 12.30 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 17.30 Uhr |
Freitag | 07.30 - 12.30 Uhr |
Die Zulassungsbehörde in Neu-Ulm ist Ihre erste Anlaufstelle, wenn es um die Zulassung, Ummeldung, oder auch um die Aktualisierung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten geht. Zudem ist sie verantwortlich für die Ausgabe von Kennzeichen. Für Besitzer von Kraftfahrzeugen ermöglicht die Behörde bequem die Option, online einen Termin zu vereinbaren.
Das Straßenverkehrsamt bietet eine breite Palette an Dienstleistungen an. Hierzu zählen insbesondere:
Für die Zulassung eines Neuwagens, eines Importfahrzeugs oder eines Gebrauchtwagens wenden Sie sich bitte an die Straßenverkehrsamt. Ihr Hauptwohnsitz oder der Sitz Ihres Unternehmens muss in Stadt Neu-Ulm liegen. Folgende Dokumente si nd erforde rlich:
Für Importfahrzeuge sind zusätzliche Dokumente wie Kaufvertrag und COC-Erklärung notwendig. Bei Vertretung ist eine Vollmacht erforderlich.
Das Ummelden eines Fahrzeugs erfordert, dass Ihr Hauptwohnsitz sich dort befindet. Die notwendigen Unterlagen entsprechen denen der Fahrzeuganmeldung.
Für den Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II müssen Sie in Stadt Neu-Ulm gemeldet sein und folgende Dokumente mitbringen:
Zur Stilllegung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie die gleichen Dokumente wie zur Anmeldung. Die Stilllegung darf bis zu sieben Jahre andauern.
Die Gebühren variieren je nach Dienstleistung. Die Zahlung kann bar oder mit EC-Karte direkt bei der Zulassungsbehörde erfolgen.
Für weitere Informationen, insbesondere zu den Öffnungszeiten oder um einen Online-Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle zu vereinbaren, besuchen Sie bitte die entsprechende Webseite oder kontaktieren Sie direkt das Straßenverkehrsamt in Stadt Neu-Ulm.
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