Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Neuburg-Schrobenhausen |
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| Montag | 07.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr |
| Dienstag | 07.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr |
| Mittwoch | 07.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr |
| Donnerstag | 07.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr |
| Freitag | 07.30 - 11.30 Uhr |
Für alle Anliegen rund um die Zulassung Ihres Fahrzeugs steht Ihnen das Straßenverkehrsamt zur Verfügung. Ob es darum geht, ein Auto anzumelden, umzumelden, Kennzeichen zu beantragen oder Änderungen in den Fahrzeugpapieren vorzunehmen, das kompetente Team ist Ihr Ansprechpartner.
Um Wartezeiten zu minimieren, empfiehlt es sich, online einen Termin zu vereinbaren. Die Öffnungszeiten finden Sie auf der offiziellen Webseite, damit Sie Ihren Besuch optimal planen können.
Die Zulassungsbehörde bietet eine breite Palette an Dienstleistungen an. Hierzu gehören unter anderem:
Wenn Sie Ihr Fahrzeug zulassen und anmelden möchten, egal ob neu, importiert oder gebraucht, einschließlich Oldtimer, ist das Straßenverkehrsamt Ihr Ziel. Für die Anmeldung müssen Sie als Halter oder Ihr Unternehmen in Stadt Neuburg an der Donau ansässig sein.
Um Ihr Fahrzeug problemlos anzumelden, halten Sie bitte folgende Unterlagen bereit:
Für Importfahrzeuge sind zusätzlich der Kaufvertrag, die Originalrechnung und die COC-Bescheinigung notwendig. Bei Anmeldung durch Dritte ist eine Vollmacht erforderlich.
Ein Umzug innerhalb oder nach Neuburg an der Donau erfordert die Ummeldung Ihres Fahrzeugs. Die notwendigen Dokumente entsprechen jenen der Anmeldung. Eine sorgfältige Vorbereitung erleichtert den Prozess erheblich.
Für den Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II müssen Sie in Stadt Neuburg an der Donau gemeldet sein. Halten Sie Ihren Ausweis, die letzte Hauptuntersuchung und ggf. die vorhandenen Teile der Zulassungsbescheinigung bereit. Bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl ist ein Antrag auf Ersatz erforderlich.
Möchten Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend stilllegen, wenden Sie sich an das Straßenverkehrsamt. Die benötigten Unterlagen ähneln jenen der Anmeldung. Eine Stilllegung ist bis zu sieben Jahre möglich, mit der Option, das Kennzeichen kurzzeitig zu reservieren.
Für die Bearbeitung Ihrer Anliegen fallen Gebühren an, die Ihnen der Sachbearbeiter mitteilt. In der Zulassungsbehörde können Sie bar oder mit Girokarte zahlen.
Die Mittarbeiter stehen Ihnen für alle Fragen rund um die Zulassung Ihres Fahrzeugs zur Verfügung. Nutzen Sie die Möglichkeit, online einen Termin zu vereinbaren, um Ihren Besuch so effizient wie möglich zu gestalten.
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