Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Landkreis Schwandorf |
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Montag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Neunburg kümmert sich um die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Aktualisierung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren.
Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Neunburg unterschiedliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei genau handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.
Ihre Kfz Zulassungsstelle Neunburg ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, aus dem Ausland importiertes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer zulassen möchten. Ganz gleich, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Neunburg in Bayern haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.
Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Neunburg anmelden, sollten Sie optimal vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist vonnöten, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:
Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Neunburg weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) mitbringen. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich durchführen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss des Weiteren ein Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
In verschiedenen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Dazu gehört ein Umzug innerhalb von Neunburg (möglicherweise mit gleichzeitigem Halterwechsel) und der Umzug von einer anderen Stadt nach Neunburg. Essentiell beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz immer noch in Neunburg befindet. Die hierfür benötigten Dokumente sind dieselben, wie in der oben aufgeführten Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.
Gleich wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Neunburg (Bayern) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung relevant, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Neunburg sollten Sie die hier aufgelisteten Dokumente zusammensuchen und sie vor Ort bereithalten:
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben genannten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.
Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn Sie als Halter es zwar für einen konkreten Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf aber nicht infrage kommt. Sie bietet eine gute Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Neben Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Neunburg dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung gefordert werden. Eine Stilllegung Ihres Kfz darf einen Zeitraum von sieben Jahren nicht überschreiten. Die Zulassungsstelle Neunburg ist zudem der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug angesichts nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.
Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird immer eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen natürlich der zuständige Beamte. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Neunburg während des Termins abgewickelt. Dazu können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.
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