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Wappen Neuruppin | Ostprignitz-Ruppin Zulassungsstelle Neuruppin | Ostprignitz-Ruppin


Ortsschild Neuruppin.Kreis Ostprignitz-Ruppin

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Ostprignitz-Ruppin

  • Heinrich-Rau-Str. 27-30
    16816 Neuruppin

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Ostprignitz-Ruppin

  • Telefonnummer:
    03391 / 688-3631 und -3635 bis -3642
  • Faxnummer:
    03391 / 688-3632 und -3602
  • E-Mail-Adresse:

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Ostprignitz-Ruppin

Montag 08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08.00 - 16.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

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Terminreservierung für Neuruppin | Ostprignitz-Ruppin  




Zulassungsstelle Neuruppin

Hierfür ist die Zulassungsstelle Neuruppin zuständig

Wollen Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Neuruppin die richtige Anlaufstelle für Sie.

Als erster Schritt besteht für diverse Angelegenheiten die Option, die Terminbuchung hier online vorzunehmen.

Die unterschiedlichen Leistungen auf einen Blick

Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Neuruppin diverse Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei konkret handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto zulassen Neuruppin

In der Zulassungsstelle Neuruppin können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:

  • Neu- und Gebrauchtfahrzeuge
  • Importfahrzeuge aus dem Ausland
  • Gebrauchtwagen aus dem EU-Ausland
  • Oldtimer

Essentiell für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Neuruppin in Brandenburg haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Neuruppin haben.

Unerlässliche Dokumente zur Kfz Zulassung in Neuruppin

Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Neuruppin anmelden, sollten Sie gut vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist vonnöten, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland importiert wurde, in Neuruppin zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Kann der Fahrzeughalter selbst nicht zur Anmeldung erscheinen, muss für die entsandte Person eine Vollmacht ausgestellt werden. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung mit.

Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Neuruppin beachten

In verschiedenen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Neuruppin umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Neuruppin umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Neuruppin gezogen sind

Wichtig beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz nach wie vor in Neuruppin befindet. Die hierfür benötigten Papiere sind dieselben, wie in der oben bereits erstellten Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.

So organisieren Sie Ersatz der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) in Neuruppin

Gleich wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Neuruppin (Brandenburg) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung relevant, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Neuruppin sollten Sie die hier aufgelisteten Dokumente zusammensuchen und sie vor Ort bereithalten:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

Der Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung muss aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl erfolgen. Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrer Zulassungsstelle mit.

Digitaler Zulassungsservice in Neuruppin

Die Zulassungsstelle Neuruppin bietet eine bequeme digitale Lösung, mit der viele Vorgänge online erledigt werden können. Dazu gehören:

  • die Zulassung eines Neuwagens
  • die Zulassung eines Motorrads
  • das Umschreiben eines Fahrzeugs
  • die Außerbetriebsetzung wie auch die Wiederzulassung eines Fahrzeugs

So können Sie sich ganz mühelos den Weg zur Zulassungsstelle Neuruppin und vor allem auch die wertvolle Zeit sparen. Auch den ganzen Prozess von der Beantragung Ihres Kfz-Kennzeichens bis hin zur Zahlung können Sie hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} digital abwickeln.

Einfach, schnell und kostengünstig von zu Hause! Den vollständigen Reservierungsprozess für Ihr gewünschtes Kfz-Kennzeichen durchlaufen Sie in nur wenigen Minuten. Ihre Daten sind bei einer Online Bestellung über unser Serviceportal optimal gesichert. Hierfür sorgen verschlüsselte Verbindungen. Unsere Verfahren sind stets konform mit den gegenwärtigen Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.

Stilllegung eines Kraftfahrzeugs in Neuruppin

Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn es auf absehbare Zeit nicht gebraucht werden soll. Sie bietet eine gute Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Die benötigten Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Neuruppin entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Darüber hinaus müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Eine Außerbetriebnahme Ihres Kfz darf einen Zeitrahmen von sieben Jahren nicht überschreiten. Wollen Sie Ihr Auto außer Betrieb nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Neuruppin.

Zahlungsmöglichkeiten bei Ihrem Termin in der Zulassungsstelle Neuruppin

Je nachdem, welche Leistungen Sie in Anspruch genommen haben, werden unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte beim Termin nennen. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Neuruppin direkt abgewickelt. Hierbei können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.


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