| Montag | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 |
| Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 |
| Mittwoch | 08.00 - 12.00 |
| Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 |
| Freitag | 08.00 - 12.00 |
Möchten Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Neustadt an der Aisch die richtige Anlaufstelle für Sie.
Die Zulassungsstelle Neustadt an der Aisch ist zuständig für eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser lesen Sie hier:
Ihre Kfz Zulassungsstelle Neustadt an der Aisch ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, importiertes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer zulassen möchten. Um Ihr Fahrzeug in Neustadt an der Aisch, Bayern anmelden zu können, ist es zwingend erfordelich, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Neustadt an der Aisch haben.
Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Neustadt an der Aisch, sollten Sie sich gründlich vorbereiten, um ein weiteres Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:
Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland importiert wurde, in Neustadt an der Aisch zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Falls der Fahrzeughalter selbst die Anmeldung nicht in Persona durchführen kann, muss die entsandte Person eine Vollmacht vorlegen. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss darüber hinaus ein Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
Unterschiedliche Gründe können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Dabei ist es unbedingt notwendig, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Kfz in Neustadt an der Aisch verbleibt. Hinsichtlich der notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben aufgeführten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Autos muss in Neustadt an der Aisch (Bayern) mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet sein. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Neustadt an der Aisch sollten Sie die hier aufgeführten Dokumente zusammensuchen und sie vor Ort bereithalten:
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorlegen.
Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn es auf bestimmte Zeit nicht gefahren werden soll. Sie bietet eine gute Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Neustadt an der Aisch werden genau die gleichen Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Außerdem benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Es ist zulässig, das Fahrzeug für eine Dauer von maximal sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Planen Sie, Ihr Fahrzeug außer Betrieb zu nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Neustadt an der Aisch.
Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird jeweils eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen natürlich der zuständige Beamte. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Neustadt an der Aisch sofort nach dem Termin abgewickelt. Hierfür können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.
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