• Kfz-Kennzeichen online kaufen
  • schnelle Lieferzeit
  • Hotline: 06151 870 81 70 >> Mo.-So.: 8 - 21 Uhr

Wappen Neustadt an der Aisch Zulassungsstelle Neustadt an der Aisch


Ortsschild Neustadt.an der Aisch

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Neustadt an der Aisch-Bad

  • Konrad-Adenauer-Str. 1
    91413 Neustadt an der Aisch

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Neustadt an der Aisch-Bad

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Neustadt an der Aisch-Bad

Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00
Mittwoch 08.00 - 12.00
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00
Freitag 08.00 - 12.00

Weitere Zulassungsstellen für Kennzeichen "NEA"
Bad Windsheim



Orte im Zulassungsbezirk Neustadt an der Aisch

Bad Windsheim, Baudenbach, Burgbernheim, Burghaslach, Dachsbach, Diespeck, Dietersheim, Emskirchen, Ergersheim, Gallmersgarten, Gerhardshofen, Gollhofen, Gutenstetten, Hagenbüchach, Hemmersheim, Illesheim, Ippesheim, Ipsheim, Langenfeld (Mittelfranken), Markt Bibart, Markt Erlbach, Markt Nordheim, Markt Taschendorf, Marktbergel, Münchsteinach, Neuhof an der Zenn, Neustadt, Oberickelsheim, Obernzenn, Oberscheinfeld, Scheinfeld, Simmershofen, Sugenheim, Trautskirchen, Uehlfeld, Uffenheim, Weigenheim, Wilhelmsdorf

Kennzeichen NEA jetzt reservieren




Zulassungsstelle Neustadt an der Aisch

Verantwortlichkeiten der Kfz-Zulassungsstelle Neustadt an der Aisch

Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Neustadt an der Aisch kümmert sich um die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Änderung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren.

Welche Services die Zulassungsstelle Neustadt an der Aisch genau bietet

Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Neustadt an der Aisch enthält diverse Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Kfz-Zulassung Neustadt an der Aisch

Bei Ihrer Kfz Zulassungsstelle in Neustadt an der Aisch haben Sie die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge zuzulassen, die fabrikneu, importiert oder gebraucht sind. Auch Oldtimer können hier an- oder umgemeldet werden. Unerlässlich für die Anmeldung Ihres Kfz ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Neustadt an der Aisch in Bayern haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Neustadt an der Aisch haben.

Unerlässliche Unterlagen zur Kfz Zulassung in Neustadt an der Aisch

Möchten Sie Ihr Kfz in Neustadt an der Aisch zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen bereitzuhalten. Wer gut vorbereitet ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Neustadt an der Aisch weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) dabeihaben. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich ausführen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss des Weiteren ein Handels- oder Vereinsregisterauszug wie auch eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.

Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Neustadt an der Aisch beachten

Es kann ganz verschiedene Gründe haben, warum Sie Ihr Auto ummelden möchten. Dies kann sein, ein Umzug innerhalb von Neustadt an der Aisch, bei dem ggf. auch ein Halterwechsel stattgefunden hat, oder auch der Umzug aus einer anderen Stadt nach Neustadt an der Aisch sein. Dabei ist es unumgänglich, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Kfz in Neustadt an der Aisch verbleibt. Um sich optimal auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies bedenken, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.

Auskünfte zum Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung bei der Zulassungsstelle Neustadt an der Aisch

Gleich wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Neustadt an der Aisch (Bayern) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung relevant, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Neustadt an der Aisch sollten Sie die hier aufgezählten Dokumente heraussuchen und sie vor Ort bereithalten:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrer Zulassungsbehörde mit.

Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs in Neustadt an der Aisch

Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug auf absehbare Zeit nicht benötigen, jedoch trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. So können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Neben Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Neustadt an der Aisch dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung gefordert werden. Die Zeitspanne der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre beschränkt. Die Zulassungsstelle Neustadt an der Aisch ist zudem der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug betreffs nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.

So können Sie in der Zulassungsstelle Neustadt an der Aisch zahlen

Bedingt durch die Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne erklärt. In der Zulassungsstelle Neustadt an der Aisch müssen die Zahlungen direkt vorgenommen werden. Beides, Barzahlung und auch die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.


Zulassungsstellen in der Nähe


Zurück zur Suche