Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Wetteraukreis |
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Montag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Samstag | 09.00 - 12.00 Uhr (nur nach Terminvereinbahrung) |
Die Zulassungsbehörde in Nidda widmet sich der Registrierung neuer und gebrauchter Fahrzeuge, bietet Kennzeichenausstellungen und führt Korrekturen sowie Änderungen in den Fahrzeugdokumenten durch. Für Kraftfahrzeugbesitzer steht die Option bereit, über das Online-Serviceportal Termine für verschiedenste Anliegen zu vereinbaren. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten für die Terminvergabe.
Ein breites Spektrum an Dienstleistungen wird von der Kfz-Zulassungsstelle offeriert, inklusive:
Um Ihr Auto offiziell im Verkehr nutzen zu dürfen, müssen Sie es anmelden und zulassen. Das Straßenverkehrsamt kümmert sich um die Registrierung Ihres Fahrzeugs, unabhängig davon, ob es sich um einen Neuwagen, ein Importfahrzeug, einen Gebrauchtwagen oder einen Oldtimer handelt. Voraussetzung hierfür ist ein Hauptwohnsitz oder Firmensitz in Stadt Nidda.
Bei der Terminvereinbarung zur Fahrzeuganmeldung sollten folgende Dokumente nicht fehlen:
Für die Ummeldung eines Fahrzeugs wegen Umzug innerhalb von Nidda oder aus einer anderen Stadt sind die gleichen Unterlagen wie bei der Anmeldung nötig.
Für den Ersatz von verlorenen oder beschädigten Zulassungsbescheinigungen sind neben einem Ausweisdokument und der Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung eine eidesstattliche Versicherung und ggf. vorhandene Zulassungsbescheinigungsteile erforderlich.
Das Straßenverkehrsamt ermöglicht über ihr Online-Serviceportal die bequeme Erledigung verschiedener Anliegen, wie die Neuzulassung, Umschreibung oder Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen. Die Beantragung neuer Kennzeichen ist ebenso online möglich, inklusive sofortiger Bezahlung.
Die temporäre Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs ist eine Option, um Kosten zu sparen, ohne das Fahrzeug verkaufen zu müssen. Die erforderlichen Dokumente entsprechen denen der Zulassung.
Das Straßenverkehrsamt in Stadt Nidda informiert über die anfallenden Gebühren für die unterschiedlichen Dienstleistungen. Zahlungen können direkt vor Ort in bar oder mit Girokarte geleistet werden.
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