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Wappen Nienburg/Weser Zulassungsstelle Nienburg/Weser


Ortsschild Nienburg/Weser

Anschrift der Zulassungsstelle Landkreis Nienburg/Weser

  • Kräher Weg 60
    31582 Nienburg/Weser

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Landkreis Nienburg/Weser

  • Telefonnummer:
    05021 / 967-700
  • Faxnummer:
    05021 / 967-710
  • E-Mail-Adresse:

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Landkreis Nienburg/Weser

Montag 07.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 07.30 - 18.00 Uhr
Mittwoch 07.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 07.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag 07.30 - 12.00 Uhr

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Die Kfz-Zulassungsbehörde in Nienburg (Weser): Ihr Kompetenzzentrum für Fahrzeugangelegenheiten

Für Fahrzeugbesitzer in Nienburg steht die Zulassungsbehörde als zentrale Anlaufstelle bereit. Ob es um die An- oder Ummeldung eines Fahrzeugs, die Beantragung von Kennzeichen, die Änderung von Fahrzeugpapieren oder andere relevante Dienstleistungen geht – hier erhalten Sie umfassende Unterstützung.

Umfangreiche Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsstelle

Das Straßenverkehrsamt bietet ein breites Spektrum an Dienstleistungen für Kraftfahrzeugbesitzer an. Dazu gehören:

  • ✅ An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • ✅ Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • ✅ Eintragung, Änderung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren
  • ✅ Meldung von Verlust oder Diebstahl von Kennzeichen
  • ✅ Ausstellung von Kfz-Papieren und Ersatzdokumenten
  • ✅ Erst- und Neuerteilung von Fahrerlaubnissen sowie Erweiterungen
  • ✅ Ausgabe von internationalen Führerscheinen
  • ✅ Bewohnerparkausweise und Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
  • ✅ Akteneinsicht

Fahrzeuge zulassen und anmelden: So geht’s

Um ein Fahrzeug zu registrieren, sei es neu, gebraucht oder importiert, wenden Sie sich an das Straßenverkehrsamt. Die Anmeldung setzt voraus, dass Sie oder Ihr Unternehmen Ihren Hauptsitz in Stadt Nienburg (Weser) haben.

Erforderliche Unterlagen für die Kfz-Zulassung

Für eine reibungslose Zulassung Ihres Kraftfahrzeugs halten Sie bitte folgende Dokumente bereit:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigungen Teil I und II
  • ✅ Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • ✅ Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • ✅ Bei Importfahrzeugen: Kaufvertrag, Originalrechnung und COC-Papier

Ummeldung eines Kraftfahrzeugs

Ein Fahrzeugumzug innerhalb Nienburgs (Weser) oder von einer anderen Stadt erfordert ebenfalls die Vorlage der oben genannten Unterlagen.

Ersatz der Zulassungsbescheinigung

Für Ersatzanträge der Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sind ein Ausweisdokument, die Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung und ggf. eine eidesstattliche Versicherung notwendig.

Stilllegung eines Kraftfahrzeugs

Zur Stilllegung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie dieselben Unterlagen wie für die Anmeldung. Die Stilllegung ermöglicht es Ihnen, das Fahrzeug bis zu sieben Jahre außer Betrieb zu setzen.

Bezahlung in der Zulassungsstelle

Für die Dienstleistungen der Zulassungsbehörde werden Gebühren erhoben, die in bar oder mit EC-Karte entrichtet werden können.

Terminvereinbarung und Öffnungszeiten

Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, vorab online einen Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle zu vereinbaren. Informationen zu den Öffnungszeiten erhalten Sie auf der offiziellen Webseite oder direkt bei der Behörde.

Das Straßenverkehrsamt in Stadt Nienburg (Weser) ist damit Ihr zuverlässiger Partner für alle Belange rund um die Zulassung und Verwaltung Ihres Fahrzeugs.


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