Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Landkreis Nienburg/Weser |
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| Montag | 07.30 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 07.30 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 07.30 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 07.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | 07.30 - 12.00 Uhr |
Für die Anmeldung und Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Nienburg/Weser befugt.
Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Nienburg/Weser unterschiedliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei genau handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.
Bei Ihrer Kfz Zulassungsstelle in Nienburg/Weser haben Sie die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge anzumelden, die fabrikneu, importiert oder gebraucht sind. Auch Oldtimer können hier an- oder umgemeldet werden. Ungeachtet davon, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Nienburg/Weser in Niedersachsen haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.
Möchten Sie Ihr Kfz in Nienburg/Weser zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen bereitzuhalten. Wer gut vorbereitet ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:
Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Nienburg/Weser weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) dabeihaben. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich vornehmen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorweisen können.
Unterschiedliche Ursachen können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
Dabei ist es unumgänglich, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Fahrzeugs in Nienburg/Weser verbleibt. Um sich perfekt auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies berücksichtigen, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Autos muss in Nienburg/Weser (Niedersachsen) mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet sein. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Nienburg/Weser sollten Sie die hier aufgelisteten Dokumente zusammensuchen und sie vor Ort bereithalten:
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorlegen.
Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie infrage kommen, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verkaufen wollen, es aber trotzdem zurzeit nicht nutzen. So können Sie auf einfachem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Abgesehen von Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Nienburg/Weser dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung gefordert werden. Es ist erlaubt, das Fahrzeug für eine Dauer von nicht länger als sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Zusätzlich können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Nienburg/Weser wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug betreffend der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.
Je nach Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne mitteilt. Die Zahlung kann in bar oder via EC-Karte durchgeführt werden und muss in der Zulassungsstelle Nienburg/Weser direkt verrichtet werden.
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