Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Landkreis Nienburg/Weser |
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Montag | 07.30 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Freitag | 07.30 - 12.00 Uhr |
Für Fahrzeugbesitzer in Nienburg steht die Zulassungsbehörde als zentrale Anlaufstelle bereit. Ob es um die An- oder Ummeldung eines Fahrzeugs, die Beantragung von Kennzeichen, die Änderung von Fahrzeugpapieren oder andere relevante Dienstleistungen geht – hier erhalten Sie umfassende Unterstützung.
Das Straßenverkehrsamt bietet ein breites Spektrum an Dienstleistungen für Kraftfahrzeugbesitzer an. Dazu gehören:
Um ein Fahrzeug zu registrieren, sei es neu, gebraucht oder importiert, wenden Sie sich an das Straßenverkehrsamt. Die Anmeldung setzt voraus, dass Sie oder Ihr Unternehmen Ihren Hauptsitz in Stadt Nienburg (Weser) haben.
Für eine reibungslose Zulassung Ihres Kraftfahrzeugs halten Sie bitte folgende Dokumente bereit:
Ein Fahrzeugumzug innerhalb Nienburgs (Weser) oder von einer anderen Stadt erfordert ebenfalls die Vorlage der oben genannten Unterlagen.
Für Ersatzanträge der Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sind ein Ausweisdokument, die Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung und ggf. eine eidesstattliche Versicherung notwendig.
Zur Stilllegung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie dieselben Unterlagen wie für die Anmeldung. Die Stilllegung ermöglicht es Ihnen, das Fahrzeug bis zu sieben Jahre außer Betrieb zu setzen.
Für die Dienstleistungen der Zulassungsbehörde werden Gebühren erhoben, die in bar oder mit EC-Karte entrichtet werden können.
Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, vorab online einen Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle zu vereinbaren. Informationen zu den Öffnungszeiten erhalten Sie auf der offiziellen Webseite oder direkt bei der Behörde.
Das Straßenverkehrsamt in Stadt Nienburg (Weser) ist damit Ihr zuverlässiger Partner für alle Belange rund um die Zulassung und Verwaltung Ihres Fahrzeugs.
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