Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Landkreis Biberach |
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Montag | 08 – 13 Uhr |
Dienstag | 08 – 12 Uhr |
Mittwoch | 08 – 12 Uhr und 14 – 17 Uhr |
Donnerstag | 08 – 12 Uhr |
Freitag | 08 – 12 Uhr |
Die Zulassungsbehörde in Ochsenhausen ist die zentrale Anlaufstelle für alle Kraftfahrzeugbesitzer in der Region. Ob Neuzulassung, Ummeldung oder Änderungen an Ihrem Fahrzeugdokumenten, die Kfz Straßenverkehrsamt ist Ihr kompetenter Partner. Von der Ausgabe von Nummernschildern bis hin zur Korrektur von Fahrzeugdokumenten, alles wird hier professionell und effizient erledigt.
Um Ihr Anliegen schnell und unkompliziert zu bearbeiten, können Sie in der Zulassungsstelle online einen Termin vereinbaren. So vermeiden Sie lange Wartezeiten und Ihr Besuch wird so angenehm wie möglich gestaltet.
Die Zulassungsbehörde in Stadt Ochsenhausen bietet eine breite Palette an Dienstleistungen an. Hier finden Sie eine Übersicht über die angebotenen Services:
Ob Sie ein fabrikneues, importiertes oder gebrauchtes Fahrzeug zulassen wollen, die Kfz Zulassung steht Ihnen zur Verfügung. Auch die Anmeldung von Oldtimern ist hier möglich. Als Halter müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Stadt Ochsenhausen oder ein Unternehmen in der Stadt haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können.
Bei der Anmeldung Ihres Kraftfahrzeugs bei der Kfz-Zulassung sollten Sie alle notwendigen Dokumente dabei haben, um einen zweiten Besuch zu vermeiden. Für die Anmeldung Ihres Autos benötigen Sie:
Für die Anmeldung eines im Ausland gekauften Fahrzeugs benötigen Sie zusätzlich den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Sollte jemand anderes das Fahrzeug für Sie anmelden, ist eine Vollmacht erforderlich. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorlegen.
Ein Umzug, auch innerhalb von Ochsenhausen, oder ein Besitzerwechsel kann eine Fahrzeugummeldung notwendig machen. Für die Ummeldung Ihres Autos oder Motorrads in Stadt Ochsenhausen gilt, dass Ihr Hauptwohnsitz sich in Ochsenhausen befinden muss. Die benötigten Unterlagen entsprechen denen der Fahrzeugzulassung.
Wenn Sie beim Straßenverkehrsamt Ersatz für Ihre Zulassungsbescheinigung beantragen wollen, müssen Sie dort mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sein. Für den Termin beim Straßenverkehrsamt sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:
Sie müssen einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen, wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung verloren haben oder sie beschädigt oder gestohlen wurde. Im Falle eines Diebstahls müssen Sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten und diese bei der Zulassungsbehörde vorlegen.
Die Zulassungsstelle bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen auch online an. Sie können bequem von zu Hause aus ein neues Auto oder Motorrad zulassen (anmelden), Ihr Fahrzeug umschreiben oder außer Betrieb setzen und auch wieder zulassen (anmelden).
Sparen Sie Zeit und Mühe und erledigen Sie Ihre Anliegen online. Sie können sogar Ihr neues Kfz-Kennzeichen online beantragen und bezahlen, ohne persönlich bei der Zulassungsstelle vorstellig zu werden. Ihre Daten sind durch verschlüsselte Verbindungen und modernste Sicherheits- und Datenschutzstandards geschützt.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend nicht benötigen und es nicht verkaufen möchten, können Sie es in der Zulassungsbehörde in Ochsenhausen stilllegen. So sparen Sie Kosten und Steuern, können das Fahrzeug aber während dieser Zeit nicht nutzen. Für die Abmeldung eines Fahrzeugs in Stadt Ochsenhausen benötigen Sie die gleichen Unterlagen wie für die Anmeldung sowie Ihre Nummernschilder. Sie können Ihr Fahrzeug für maximal sieben Jahre stilllegen und danach wieder in Betrieb nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren. Sollten Sie Ihr Fahrzeug verschrotten müssen, ist die Zulassungsstelle ebenfalls Ihr Ansprechpartner.
Die Gebühren für die Dienstleistungen der Straßenverkehrsamt in Stadt Ochsenhausen richten sich nach dem Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen. Der zuständige Mitarbeiter vor Ort wird Ihnen die genaue Bearbeitungsgebühr mitteilen. Die Bezahlung erfolgt vor Ort, wobei Sie zwischen Bargeld und Girokarte wählen können.
Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über die aktuellen Öffnungszeiten, um sicherzustellen, dass Ihre Anliegen zeitnah bearbeitet werden können.
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