Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Ostalbkreis |
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Montag | 07.30 - 14.00 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 14.00 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 14.00 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 17.30 Uhr |
Freitag | 07.30 - 11.30 Uhr |
Ein Kraftfahrzeug anmelden, ummelden oder abmelden, Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere ändern - all diese Dienstleistungen bietet die Zulassungsstelle. Sie ist zuständig für alle Anliegen rund um die Zulassung von Fahrzeugen und dient als erster Anlaufpunkt für Fahrzeugbesitzer.
Für viele Dienstleistungen ist es möglich, bei der Straßenverkehrsamt in Ostalbkreis online einen Termin zu vereinbaren. Dies spart Ihnen Zeit und Sie können Ihren Besuch besser planen.
Die Zulassungsbehörde bietet eine Vielzahl an Dienstleistungen an. Hierzu gehören unter anderem:
Ob fabrikneu, importiert oder gebraucht - die Kfz Zulassungsstelle ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie ein Auto zulassen möchten. Auch die Anmeldung von Oldtimern ist hier möglich. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz im Ostalbkreis in Baden-Württemberg haben. Gleiches gilt für Unternehmer, Gewerbetreibende oder Freiberufler, die ihren Hauptsitz im Ostalbkreis haben müssen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug in Ostalbkreis anmelden möchten, sollten Sie optimal vorbereitet sein. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Für die Anmeldung eines importierten Fahrzeugs sind zusätzlich der Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) erforderlich. Kann der Halter das Fahrzeug nicht persönlich anmelden, ist eine Vollmacht notwendig. Für Unternehmen, Vereine oder juristische Personen sind zusätzlich ein Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.
Ein Umzug innerhalb des Ostalbkreises oder aus einer anderen Stadt in den Ostalbkreis kann eine Ummeldung Ihres Fahrzeugs erforderlich machen. Wichtig ist, dass Ihr Hauptwohnsitz weiterhin im Ostalbkreis liegt. Für die Ummeldung Ihres Fahrzeugs benötigen Sie die gleichen Unterlagen wie für die Anmeldung.
Wenn Sie einen Ersatz für die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II benötigen, können Sie diesen beim Straßenverkehrsamt beantragen. Der Fahrzeughalter muss im Ostalbkreis gemeldet sein. Folgende Unterlagen sind für den Antrag erforderlich:
Wenn Ihre Zulassungsbescheinigung gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorlegen können.
Die Zulassungsstelle bietet viele ihrer Services auch online an. Dazu gehören unter anderem die erstmalige Anmeldung eines Neuwagens, das Umschreiben eines Fahrzeugs, die Zulassung eines Motorrads oder die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs. Sie können Ihr Wunschkennzeichen online reservieren und bezahlen, ohne dass Sie persönlich bei der Zulassungsbehörde erscheinen müssen. Der gesamte Prozess ist einfach, kostengünstig und nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Ihre Daten sind dank verschlüsselter Verbindungen absolut sicher.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug für eine bestimmte Zeit nicht nutzen möchten, können Sie es bei der Zulassungsstelle außer Betrieb setzen. Dies ist eine gute Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen. Sie benötigen die gleichen Unterlagen wie für die Anmeldung eines Fahrzeugs sowie Ihre Nummernschilder. Die maximale Dauer der Außerbetriebsetzung beträgt sieben Jahre. Wenn Sie Ihr Fahrzeug verschrotten möchten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsbehörde.
Abhängig von den in Anspruch genommenen Dienstleistungen fallen unterschiedlich hohe Gebühren an. Die genaue Höhe der Gebühren teilt Ihnen der zuständige Sachbearbeiter mit. Die Zahlung kann bar oder mit EC-Karte erfolgen und muss direkt bei der Zulassungsstelle erfolgen.
Die genauen Öffnungszeiten der Zulassungsstelle können Sie hier einsehen, um Ihren Besuch optimal zu planen.
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