Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Landkreis Kelheim |
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Montag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Die Kfz-Zulassungsstelle ist Ihr zentraler Anlaufpunkt für alle Belange rund um die Zulassung Ihres Fahrzeugs. Egal, ob Sie ein Auto, Motorrad, Wohnmobil oder einen Anhänger zulassen (anmelden), ummelden oder außer Betrieb setzen möchten – hier erhalten Sie umfassenden Service aus einer Hand. Die Zulassungsbehörde ist zudem für die Ausstellung und Aktualisierung Ihrer Fahrzeugpapiere sowie für die Vergabe von Kennzeichen zuständig.
Die Zulassungsbehörde bietet Ihnen folgende Leistungen:
In Stadt Parsberg können Sie Fahrzeuge aller Art anmelden (zulassen). Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Neuwagen, ein Importfahrzeug, einen Gebrauchtwagen oder einen Oldtimer handelt. Entscheidend ist, dass Ihr Hauptwohnsitz oder der Sitz Ihres Unternehmens in Parsberg liegt.
Zur Anmeldung Ihres Kfz in Parsberg sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
Für die Anmeldung eines aus dem Ausland importierten Fahrzeugs benötigen Sie zusätzlich den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die COC-Papiere. Bei Vertretung durch Dritte ist eine entsprechende Vollmacht erforderlich. Juristische Personen müssen zusätzlich einen aktuellen Handelsregisterauszug und die Gewerbeanmeldung vorlegen.
Die Ummeldung eines Fahrzeugs kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein. Vielleicht sind Sie innerhalb von Parsberg umgezogen, oder es hat ein Halterwechsel stattgefunden, oder Sie sind aus einer anderen Stadt nach Parsberg gezogen. In jedem Fall ist es wichtig, dass Ihr Hauptwohnsitz in Parsberg bleibt. Die notwendigen Dokumente für die Ummeldung entsprechen denen der Neuanmeldung.
Wenn Sie einen Ersatz für Ihre Zulassungsbescheinigung benötigen, sollten Sie folgende Dokumente zum Straßenverkehrsamt mitbringen:<(p>
Gründe für den Ersatz der Zulassungsbescheinigung können Verlust, Beschädigung oder Diebstahl sein. Im Falle eines Diebstahls ist zusätzlich die Anzeige bei der Polizei vorzulegen.
Die vorübergehende Stilllegung eines Fahrzeugs kann sinnvoll sein, wenn Sie es für einen längeren Zeitraum nicht nutzen möchten. Dadurch sparen Sie Kosten und Steuern, ohne das Fahrzeug veräußern zu müssen. Für die Abmeldung benötigen Sie die gleichen Dokumente wie für die Anmeldung, sowie die Fahrzeugkennzeichen. Beachten Sie, dass eine Stilllegung maximal sieben Jahre dauern darf. Für die endgültige Abmeldung zwecks Verschrottung kontaktieren Sie ebenfalls die Zulassungsbehörde.
Die Kosten für die verschiedenen Services der Zulassungsstelle in Stadt Parsberg variieren je nach Dienstleistung. Die genauen Gebühren erfahren Sie vor Ort von Ihrem Sachbearbeiter. Zahlungen können in bar oder mit EC-Karte getätigt werden.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen Termin vorab online zu vereinbaren. Informieren Sie sich über die aktuellen Öffnungszeiten der Zulassungsstelle und nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Terminvergabe für einen reibungslosen Ablauf Ihres Anliegens.
Als Fahrzeughalter sollten Sie sich auch mit weiterführenden Themen wie Umweltplaketten, Feinstaubverordnung oder speziellen Verkehrsregelungen in Ihrer Region vertraut machen. Das Straßenverkehrsamt in Stadt Parsberg informiert Sie gerne über aktuelle Regelungen und bietet entsprechende Beratung an.
Die Zulassungsstelle bietet neben den Standardleistungen auch zusätzliche Services wie die Reservierung von Wunschkennzeichen oder die Beratung zur Kfz-Steuer. Ebenso können Sie sich über die Möglichkeiten zur Zulassung von Elektrofahrzeugen und über eventuelle Fördermaßnahmen informieren.
Die Zulassungsbehörde in Stadt Parsberg ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen und Anliegen rund um die Zulassung Ihres Fahrzeugs. Mit der Vielzahl an angebotenen Dienstleistungen, den flexiblen Zahlungsmöglichkeiten und der Option, Termine online zu vereinbaren, bietet Ihnen die Straßenverkehrsamt einen umfassenden und kundenfreundlichen Service. Nutzen Sie auch die Möglichkeit, sich über spezielle Anforderungen und Regelungen in Ihrer Region zu informieren, um sicher und rechtskonform am Straßenverkehr teilnehmen zu können.
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